Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

 

„Frau Hahn bittet zu prüfen, ob zukünftig nicht ausgemusterte Fahrzeuge des Betriebshofes bei Hempels eingesetzt werden können, bevor neue LKWs angeschafft werden. Zumal ein Defizit von 400 Tsd Euro im Haushaltsplan für Hempels besteht.“

 

Antwort der Verwaltung:

 

Jedes Fahrzeug wird gemäß der zu erfüllenden Aufgaben mit den entsprechenden Anforderungen definiert und ausgewählt. Die Funktionalität ist dabei besonders wichtig. Für den Hempels-LKW wurden aufgrund der Erfahrungen und Erkenntnisse der vorherigen acht Jahre zum Beispiel Seitentüren links und rechts im Kofferaufbau benötigt. Nicht an allen Abholorten kann bzw. muss die Hebebühne eingesetzt werden. Des Weiteren bedarf es zur Abholung und für den schonenden Transport besondere Sicherungsvorrichtungen, die Schäden an den verkäuflichen Gegenständen verhindern. Eine Reinigungs- und Hygienevorrichtung für die Mitarbeitenden unterstützt die serviceorientierten Abholungen bei den Bürger*innen. Um einige wichtige Ausstattungsmerkmale erwähnt zu haben.

 

Im Fuhrpark des Betriebshofes bzw. Betriebsamtes existierte leider kein gebrauchtes Fahrzeug, das diese Funktionalität besaß! Deshalb wurde am 06.04.2020 der Hempels-LKW mit entsprechenden Anforderungen bestellt.

 

Mit dieser Bestellung des neuen Fahrzeugs konnte gleichzeitig der wichtige Umweltgedanke berücksichtigt werden. Neue Fahrzeuge haben geringere schädliche Belastungen (CO2 Ausstoß), da die Verbrauchswerte kleiner sind (z.B. allein die Abnutzung von Motorteilen erhöht den Verbrauch) und neue Technologien verbaut sind, die weniger Schadstoffe ermöglichen. Der neue Hempels-LKW entspricht der Euro 6 Norm und ist bspw. auch mit einem Economy Fahrprogramm ausgestattet.

 

Eine weitere Anforderung ist die Wirtschaftlichkeit. Ein altes, abgenutztes Fahrzeug verursacht immer mehr Reparatur- und Ausfallkosten. Dabei sind nicht nur die Werkstatt- und Materialkosten zu betrachten, sondern auch die Folgekosten für Ersatzfahrzeuge, die Arbeitszeiten zur Beschaffung von Ersatzfahrzeugen sowie die Umdisponierung von Mitarbeitenden. Die Overheadkosten müssen dabei auch berücksichtigt werden. Die Fahrzeuge werden unter Berücksichtigung des §43 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) innerhalb acht Jahren abgeschrieben. Dies erfolgt linear, kann aber auch nach Nutzungsverlauf (§43 Abs. 1 GemHVO-Doppik) erfolgen. Dabei ist auch der Break-even-Point zu berücksichtigen, der das Verhältnis zwischen dem Restwert und dem Reparaturaufwand wiederspiegelt.

Bei mehrjähriger Betrachtung macht das Halten eines alten Fahrzeuges generell keinen Sinn mehr, da der Betrieb höhere Kosten verursacht als die Abschreibungen bei Neuanschaffung zuzüglich der oben erläuterten Aspekte Funktionalität und Umweltschonung.