Sachverhalt:
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„Frau
Hahn bittet zu prüfen, ob zukünftig nicht ausgemusterte Fahrzeuge des
Betriebshofes bei Hempels eingesetzt werden können, bevor neue LKWs angeschafft
werden. Zumal ein Defizit von 400 Tsd Euro im Haushaltsplan für Hempels
besteht.“
Antwort der Verwaltung:
Jedes Fahrzeug wird gemäß der
zu erfüllenden Aufgaben mit den entsprechenden Anforderungen definiert und
ausgewählt. Die Funktionalität ist dabei besonders wichtig. Für den
Hempels-LKW wurden aufgrund der Erfahrungen und Erkenntnisse der vorherigen
acht Jahre zum Beispiel Seitentüren links und rechts im Kofferaufbau benötigt.
Nicht an allen Abholorten kann bzw. muss die Hebebühne eingesetzt werden. Des
Weiteren bedarf es zur Abholung und für den schonenden Transport besondere
Sicherungsvorrichtungen, die Schäden an den verkäuflichen Gegenständen
verhindern. Eine Reinigungs- und Hygienevorrichtung für die Mitarbeitenden
unterstützt die serviceorientierten Abholungen bei den Bürger*innen. Um einige
wichtige Ausstattungsmerkmale erwähnt zu haben.
Im Fuhrpark des Betriebshofes
bzw. Betriebsamtes existierte leider kein gebrauchtes Fahrzeug, das diese
Funktionalität besaß! Deshalb wurde am 06.04.2020 der Hempels-LKW mit
entsprechenden Anforderungen bestellt.
Mit dieser Bestellung des
neuen Fahrzeugs konnte gleichzeitig der wichtige Umweltgedanke
berücksichtigt werden. Neue Fahrzeuge haben geringere schädliche Belastungen
(CO2 Ausstoß), da die Verbrauchswerte kleiner sind (z.B. allein die Abnutzung
von Motorteilen erhöht den Verbrauch) und neue Technologien verbaut sind, die
weniger Schadstoffe ermöglichen. Der neue Hempels-LKW entspricht der Euro 6
Norm und ist bspw. auch mit einem Economy Fahrprogramm ausgestattet.
Eine weitere Anforderung ist
die Wirtschaftlichkeit. Ein altes, abgenutztes Fahrzeug verursacht immer
mehr Reparatur- und Ausfallkosten. Dabei sind nicht nur die Werkstatt- und
Materialkosten zu betrachten, sondern auch die Folgekosten für Ersatzfahrzeuge,
die Arbeitszeiten zur Beschaffung von Ersatzfahrzeugen sowie die Umdisponierung
von Mitarbeitenden. Die Overheadkosten müssen dabei auch berücksichtigt werden.
Die Fahrzeuge werden unter Berücksichtigung des §43 der
Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) innerhalb acht Jahren
abgeschrieben. Dies erfolgt linear, kann aber auch nach Nutzungsverlauf (§43
Abs. 1 GemHVO-Doppik) erfolgen. Dabei ist auch der Break-even-Point zu
berücksichtigen, der das Verhältnis zwischen dem Restwert und dem
Reparaturaufwand wiederspiegelt.
Bei mehrjähriger Betrachtung
macht das Halten eines alten Fahrzeuges generell keinen Sinn mehr, da der
Betrieb höhere Kosten verursacht als die Abschreibungen bei Neuanschaffung
zuzüglich der oben erläuterten Aspekte Funktionalität und Umweltschonung.