Sitzung: 02.09.2021 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 14
Vorlage: B 21/0337
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während oder nach der öffentlichen
Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher
Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3
zur Vorlage 21/0337)
werden
berücksichtigt
-
teilweise berücksichtigt
-
nicht berücksichtigt
8.1
zur Kenntnis genommen
1.1, 2.1, 2.2, 3.1, 4.1,
5.1, 6.1, 7.1, 9.1, 10.1, 10.2, 11.1, 11.2, 11.3, 11.4, 11.5, 11.6, 11.7, 11.8,
11.9, 11.10, 11.11, 11.12, 11.13, 11.14, 11.15
Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung
zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g.
Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird
beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit
Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
b) Abschließender
Beschluss
- Auf Grund des § 5 BauGB
wird der Bauleitplan, 16. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP 2020) "Südlich
und nördlich Kösliner Weg", Gebiet: nördlich und
südlich Kösliner Weg, westlich Gewerbe an der Kohfurth, nördlich der
Bebauung Garstedter Feldstraße, östlich Gewerbe in der zuletzt
geänderten Fassung vom 24.05.2019 (Anlage 4 zur Vorlage B
21/0337) beschlossen. Die Begründung wird in der Fassung vom 05.05.2021
(Anlage 5 zur Vorlage B 21/0337) gebilligt.
- die Oberbürgermeisterin
wird beauftragt, den Bauleitplan, 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Norderstedt (FNP
2020) "Südlich und nördlich Kösliner Weg" zur Genehmigung bei
der höheren Verwaltungsbehörde vorzulegen und danach die Erteilung der
Genehmigung ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist
anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Sprechstunden
eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich
ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass die rechtswirksame Änderung des
Flächennutzungsplanes und die zusammenfassende Erklärung ins Internet
unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den
Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
- Die Stadtvertretung
beschließt, dass der Flächennutzungsplan in der Fassung, die er durch die
Änderung oder Ergänzung erfahren hat, neu bekannt zu machen ist. Dafür ist
eine Planzeichnung zu erstellen, in die alle bisherigen Änderungen und
Ergänzungen des Flächennutzungsplanes einzuarbeiten sind. Dem Ministerium
für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein
und dem Landrat des Kreises Segeberg sind jeweils eine Ausfertigung zu
übersenden.
Auf Grund des § 22 GO waren keine
Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und von der
Beschlussfassung ausgeschlossen.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die
Grünen |
WiN |
FDP |
Die
Linke |
AfD |
FW |
Ja: |
4 |
3 |
2 |
2 |
1 |
1 |
|
1 |
Nein: |
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Enthaltung: |
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Abstimmungsergebnis: einstimmig
Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach
§ 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
davon
anwesend 14; Ja-Stimmen: 14.