Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 38

Beschluss:

Im Rahmen der Neuaufstellung von Bebauungsplänen sind Alten- und Pflegeheime, die nach Wohnraumfördergesetz nicht förderfähig sind, von Regelungen (derzeit der Beschluss A 19/0576 vom 22.10.2019, 50% Sozialwohnungen) zur Schaffung eines Mindestanteils von sozial gefördertem Wohnungsbau ausgenommen.

Sie sind zukünftig vornehmlich durch vorhabenbezogene Bebauungspläne zu realisieren.

 

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Ja:

11

10

5

5

2

1

2

2

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 38 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.

 

Frau Weidler verlässt den Raum.