Sitzung: 09.11.2021 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 34
Vorlage: B 21/0415
Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit
der laufenden Nummer der Anlage 3) werden
berücksichtigt
9., 15.2- 15.4, 18.2
teilweise berücksichtigt
13.6, 14.3, 14.4, 14.9
nicht berücksichtigt
14.8
zur Kenntnis genommen
1.- 8., 10.- 12., 13.1- 13.5, 13.7- 13.17, 14.1, 14.2, 14.5- 14.7,
14.10, 15.1, 15.5, 16, 17.1, 17.2, 18.1
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5) werden
nicht berücksichtigt
1
zur Kenntnis genommen
2.1- 2.3, 3.
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die
Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage der
Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 313 Norderstedt
"Willy-Brandt-Park", Gebiet: südlich Coppernicusstraße,
östlich Europaallee, nördlich Ochsenzoller Straße und westlich Lütjenmoor
bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6) und dem Teil B - Text –
(Anlage 7) in der zuletzt geänderten Fassung vom 27.08.2021, als Satzung
beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 27.08.2021 (Anlage 8) wird gebilligt.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der
rechtskräftige Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen
Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die gesetzliche Anzahl der
Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15
Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter:…39..;
davon anwesend…34..; Ja-Stimmen:…34…; Nein-Stimmen:0……; Stimmenenthaltung:…0…
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
10 |
8 |
5 |
5 |
2 |
2 |
|
2 |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei 34 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.