Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Mit Schreiben vom 01.03.2001 bat Herr Engel um Beantwortung zu Fragen bezüglich der ab 01.01.2001 geltenden Hundesteuersatzung:

 

1.        Sind von den Bürgern Kampfhunde angemeldet worden?
Antwort: Ja.

2.        Wenn ja, wie viele Kampfhunde wurden angemeldet?
Antwort: Zurzeit sind 27 Hunde gemeldet, die den Steuertatbestand erfüllen.

 

3.        Wie hoch ist das steuerliche Mehraufkommen?
Antwort: Das steuerliche Mehraufkommen beträgt 18.900,00 DM.

4.        Wie soll überprüft werden, dass alle Hunde / Kampfhunde gemeldet wurden, um ein möglichst hohes Maß an Steuergerechtigkeit in der Stadt zu gewährleisten?
"Artikel 1 Abs. 1 Grundgesetz der BRD"
Antwort: Zurzeit findet eine Überprüfung nicht statt. Es wird auf die Steuerehrlichkeit vertraut. Eine Hundebestandsaufnahme wäre ein vorzügliches Mittel, sowohl den steuer- als auch ordnungspolitischen Erfordernissen Rechnung zu tragen.

5.        Wie hoch ist das steuerliche Mehraufkommen durch die Anhebung der Steuer für den ersten Hund?
Antwort: Das steuerliche Mehraufkommen beträgt 51.440,00 DM.

6.        Wie hoch ist das steuerliche Mehraufkommen für die mehrfach Hundehaltung z.B. zwei oder drei Hunde?
Antwort: Das steuerliche Mehraufkommen beträgt 180,00 DM.

Die Stadtvertretung nimmt den Bericht zur Kenntnis.

 

Protokollauszug: Amt 20