Beschluss:

 

a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage B 21/0365/2) werden

 

 

berücksichtigt

 

1., 2.2, 6.2, 8.1, 10., 12.2, 12.3, 13.6, 13.7, 13.8, 13.12, 14.3, 14.4, 16.2, 16.3, 16.4, 16.5, 16.7

 

teilweise berücksichtigt

 

14.1, 14.2

 

nicht berücksichtigt

 

.......................

 

zur Kenntnis genommen

 

2.1, 2.3, 3., 4.1, 4.2, 5., 6.1, 7., 8.2, 9., 11., 12.1, 13.1, 13.2, 13.3, 13.4, 13.5, 13.9, 13.10, 13.11, 13.13, 13.14, 13.15, 15.1, 15.2, 15.3, 15.4, 15.5, 15.6, 15.7, 15.8, 15.9, 16.1, 16.6

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5 zur Vorlage B 21/0365/2) werden

 

berücksichtigt

 

2.4

 

teilweise berücksichtigt

 

1.2, 1.3, 1.5, 2.7

 

nicht berücksichtigt

 

1.4, 1.7, 1.8, 1.9, 2.2, 2.3, 2.5, 2.6

 

zur Kenntnis genommen

 

1.1, 1.6, 2.1

 

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

b)    Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 314 Norderstedt "Ulzburger Straße/ Rüsternweg", Gebiet: südlich Heidbergstraße, westlich Ulzburger Straße, östlich U-Bahn, nördlich Rüsternweg, die externen Ausgleichsflächen befinden sich nördlich und südlich Schleswiger Hagen, westlich Kohtla-Järve-Straße bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6 zur Vorlage B 21/0365/2) und dem Teil B - Text – (Anlage 7 zur Vorlage B 21/0365/2) in der zuletzt geänderten Fassung vom 16.08.2021, als Satzung beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 21.09.2021 (Anlage 8 zur Vorlage B 21/0365/2) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt sind und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich sind.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

Gesetzliche Anzahl der Stadtvertreterinnen/Stadtvertreter:…39..;

 

davon anwesend…34..; Ja-Stimmen:…0…; Nein-Stimmen:…0…; Stimmenenthaltung:…0…

 

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

10

8

5

5

2

2

 

2

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 34 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.