Sitzung: 05.04.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Herr
Seevaldt gibt für das Amt 32 den folgenden Bericht
Mit
Vermerk vom 06.02.2001 (gem. Anlage) hatte die Verkehrsbehörde der Stadt
Norderstedt zu einem Abstimmungsgespräch im Sinne der VwV zu § 45 Abs. 1 bis 1
d Ziff. I zur Umsetzung der Radwegnovelle im Bereich Ohechaussee (zwischen
Niendorfer Straße und Ochsenzoller Straße) eingeladen und gleichzeitig einen
entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Beschilderung vorgelegt.
Dieser
Vorschlag wurde mit den Vertretern der Polizei und den VertreterInnen des
Trägers der Straßenbaulast der Stadt Norderstedt erörtert. Vertreter des
Straßenbauamtes Itzehoe waren eingeladen, haben jedoch nicht teilgenommen.
Dem
Vermerk der Verkehrsbehörde vom 06.02.2001 (gem. Anlage) mit dem Vorschlag für
eine Neubeschilderung vom 02.02.2001 (gem. Anlage) wurde vom Norderstedter
Träger der Straßenbaulast und dem Polizeirevier Norderstedt mit den folgenden
Ergänzungen einvernehmlich zugestimmt.
·
Herr
Buchholz regte an, an der Einmündung Ohechaussee / Schwarzer Weg / Aspelohe den
Radweg durch Bügel zu sichern (wie im Bereich Meyers Mühle), da vom dortigen
Autohandel massive Störungen des Radweges ausgehen.
·
Herr
Buchholz regte an, an der Ohechaussee zwischen den Einmündungen Mozartweg / Am
Tarpenufer bis zur Einmündung Ochsenzoller Straße – beidseitig – durchgängig
eine Sicherung durch Bügel herzustellen, da ansonsten davon ausgegangen werden
muss, dass ansonsten der neu herzustellende Radweg auf der östlichen Seite auch
weiterhin beparkt wird.
Dem
Vermerk der Verkehrsbehörde vom 06.02.2001 mit dem Vorschlag für eine
Neubeschilderung vom 02.02.2001 wurde am 21.03.2001, im Rahmen eines
Ortstermines, durch Herrn Winter, Straßenbauamt Itzehoe zugestimmt.
Die
Verkehrsbehörde beabsichtigt nunmehr, die im Vermerk vom 06.02.2001
beschriebene Maßnahme mit den o. a. Modifikationen anzuordnen.