Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 32 den folgenden Bericht

 

Mit Vermerk vom 06.02.2001 (gem. Anlage) hatte die Verkehrsbehörde der Stadt Norderstedt zu einem Abstimmungsgespräch im Sinne der VwV zu § 45 Abs. 1 bis 1 d Ziff. I zur Umsetzung der Radwegnovelle im Bereich Ohechaussee (zwischen Niendorfer Straße und Ochsenzoller Straße) eingeladen und gleichzeitig einen entsprechenden Vorschlag zur Änderung der Beschilderung vorgelegt.

 

Dieser Vorschlag wurde mit den Vertretern der Polizei und den VertreterInnen des Trägers der Straßenbaulast der Stadt Norderstedt erörtert. Vertreter des Straßenbauamtes Itzehoe waren eingeladen, haben jedoch nicht teilgenommen.

 

Dem Vermerk der Verkehrsbehörde vom 06.02.2001 (gem. Anlage) mit dem Vorschlag für eine Neubeschilderung vom 02.02.2001 (gem. Anlage) wurde vom Norderstedter Träger der Straßenbaulast und dem Polizeirevier Norderstedt mit den folgenden Ergänzungen einvernehmlich zugestimmt.

 

·         Herr Buchholz regte an, an der Einmündung Ohechaussee / Schwarzer Weg / Aspelohe den Radweg durch Bügel zu sichern (wie im Bereich Meyers Mühle), da vom dortigen Autohandel massive Störungen des Radweges ausgehen.

 

·         Herr Buchholz regte an, an der Ohechaussee zwischen den Einmündungen Mozartweg / Am Tarpenufer bis zur Einmündung Ochsenzoller Straße – beidseitig – durchgängig eine Sicherung durch Bügel herzustellen, da ansonsten davon ausgegangen werden muss, dass ansonsten der neu herzustellende Radweg auf der östlichen Seite auch weiterhin beparkt wird. 

 

Dem Vermerk der Verkehrsbehörde vom 06.02.2001 mit dem Vorschlag für eine Neubeschilderung vom 02.02.2001 wurde am 21.03.2001, im Rahmen eines Ortstermines, durch Herrn Winter, Straßenbauamt Itzehoe zugestimmt.

 

Die Verkehrsbehörde beabsichtigt nunmehr, die im Vermerk vom 06.02.2001 beschriebene Maßnahme mit den o. a. Modifikationen anzuordnen.