Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2

Die Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 werden gemeinsam aufgerufen

 

Herr Röll beantwortet die Fragen des Ausschusses.

 

Herr Lange stellt folgende Anträge für den Bebauungsplan:

1.        Die städtebaulichen Verträge für die Sanierung müssen abgeschlossen werden, bevor der Stand nach § 33 BauGB erreicht ist.
6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

2.        Im Bebauungsplan soll, wie in den anderen Bebauungsplänen auch, nicht ins Grundwasser gebaut werden.
6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung

 

Damit sind die Änderungsanträge angenommen.

 

Beschluss:

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 240 - Norderstedt - Gebiet: Rugenbarg, Binsenstieg, Tarpenbek (Stand: 15.03.2001) wird gebilligt.

Die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 240 - Norderstedt - wird in der Fassung der Anlage 1 (Stand: 15.03.2001) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 240 - Norderstedt - gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel durchzuführen.

 

Die städtebaulichen Verträge für die Sanierung müssen abgeschlossen werden, bevor der Stadt nach § 33 BauGB erreicht ist.

 

Im Bebauungsplan soll, wie in den anderen Bebauungsplänen auch, nicht ins Grundwasser gebaut werden.

 

Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen Änderungen des Entwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3 Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend:

 

Die Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69