Sitzung: 05.04.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:9 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:2
Vorlage: B01/0114
Die
Tagesordnungspunkte 6, 7 und 8 werden gemeinsam aufgerufen
Herr
Röll beantwortet die Fragen des Ausschusses.
Herr
Lange stellt folgende Anträge für den Bebauungsplan:
1.
Die
städtebaulichen Verträge für die Sanierung müssen abgeschlossen werden, bevor
der Stand nach § 33 BauGB erreicht ist.
6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
2.
Im
Bebauungsplan soll, wie in den anderen Bebauungsplänen auch, nicht ins
Grundwasser gebaut werden.
6 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
Damit
sind die Änderungsanträge angenommen.
Beschluss:
Der
Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 240 - Norderstedt - Gebiet: Rugenbarg,
Binsenstieg, Tarpenbek (Stand: 15.03.2001) wird gebilligt.
Die
Begründung zum Bebauungsplan Nr. 240 - Norderstedt - wird in der Fassung der
Anlage 1 (Stand: 15.03.2001) gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt,
den Entwurf und die Begründung zum Bebauungsplan Nr. 240 - Norderstedt - gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen. Die Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange ist gemäß § 4 Abs. 1 BauGB parallel durchzuführen.
Die
städtebaulichen Verträge für die Sanierung müssen abgeschlossen werden, bevor
der Stadt nach § 33 BauGB erreicht ist.
Im
Bebauungsplan soll, wie in den anderen Bebauungsplänen auch, nicht ins
Grundwasser gebaut werden.
Sollten
sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte Anregungen
Änderungen des Entwurfs ergeben, die die Grundzüge der Planung nicht berühren,
wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte Beteiligung gemäß § 3
Abs. 3 Satz 3 i.V.m. § 13 Nr. 2 BauGB durchzuführen.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung
noch bei der Abstimmung anwesend:
Die
Vorlage wurde mit 9 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen