Sitzung: 05.04.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:4
Vorlage: B01/0138
Die
Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden gemeinsam aufgerufen
Herr
Berg stellt den folgenden Antrag
a)
Die
Beschlussfassung zu den beiden Tagesordnungspunkten wird bis zur Sitzung des
Planungsausschusses am 03.05.2001 ausgesetzt.
b)
Die
Verwaltung wird gebeten, bis zum vorstehenden Termin mit den Eigentümern
sämtlicher zum Hopfenweg belegener Grundstücke der im Gebiet der vorgesehenen
3. Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 164 liegen, Gespräche mit dem Inhalt
und Zweck zu führen, ob diese kurz- bis mittelfristig eine Erschließung des
Grundstücks vom Hopfenweg benötigen.
c)
In
diesem Zusammenhang ist eine Kostenschätzung für einen Ausbau des Hopfenwegs
als weitere Erschließungsstraße für das Gewerbegebiet vorzunehmen. Die
voraussichtliche Höhe der Erschließungskosten ist den Eigentümern im Rahmen der
vorgenannten Gespräche mitzuteilen
Der
Ausschuss diskutiert über den Antrag Herrn Bergs.
Herr
Deutenbach stellt die Ansicht der Verwaltung dar.
Abstimmungsergebnis
zum Antrag von Herrn Berg: 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, damit ist der Antrag
von Herrn Berg abgewiesen.
Beschluss:
Gemäß
§ 2 ff BauGB wird für den Bereich zwischen Robert-Koch-Straße und Hopfenweg der
Bebauungsplan Nr. 164 - Norderstedt - 3. Änderung und Ergänzung aufgestellt.
Planungsziele
sind:
-
Sicherung
der städtebaulichen Ordnung für vorhandene Gewerbegrundstücke
-
Ausschluss
der Nutzungsmöglichkeit des Hopfenweges als Erschließungsstraße für das
Gewerbegebiet
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und
Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der
Abstimmung anwesend: ......
Die
Vorlage wurde mit 6 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Beschlußkopie
an: 69
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