Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:6 NEIN-Stimmen:1 Enthaltungen:4

Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden gemeinsam aufgerufen

 

Herr Berg stellt den folgenden Antrag

 

a)       Die Beschlussfassung zu den beiden Tagesordnungspunkten wird bis zur Sitzung des Planungsausschusses am 03.05.2001 ausgesetzt.

b)       Die Verwaltung wird gebeten, bis zum vorstehenden Termin mit den Eigentümern sämtlicher zum Hopfenweg belegener Grundstücke der im Gebiet der vorgesehenen 3. Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 164 liegen, Gespräche mit dem Inhalt und Zweck zu führen, ob diese kurz- bis mittelfristig eine Erschließung des Grundstücks vom Hopfenweg benötigen.

c)       In diesem Zusammenhang ist eine Kostenschätzung für einen Ausbau des Hopfenwegs als weitere Erschließungsstraße für das Gewerbegebiet vorzunehmen. Die voraussichtliche Höhe der Erschließungskosten ist den Eigentümern im Rahmen der vorgenannten Gespräche mitzuteilen

 

Der Ausschuss diskutiert über den Antrag Herrn Bergs.

 

Herr Deutenbach stellt die Ansicht der Verwaltung dar.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Berg: 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, damit ist der Antrag von Herrn Berg abgewiesen.

 

Beschluss:

Gemäß § 2 ff BauGB wird für den Bereich zwischen Robert-Koch-Straße und Hopfenweg der Bebauungsplan Nr. 164 - Norderstedt - 3. Änderung und Ergänzung aufgestellt.

 

Planungsziele sind:

-          Sicherung der städtebaulichen Ordnung für vorhandene Gewerbegrundstücke

-          Ausschluss der Nutzungsmöglichkeit des Hopfenweges als Erschließungsstraße für das Gewerbegebiet

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ......

 

Die Vorlage wurde mit 6 Ja-Stimmen 1 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69

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