Sitzung: 05.04.2001 Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1
Vorlage: B01/0138.1
Die
Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden gemeinsam aufgerufen
Herr
Berg stellt den folgenden Antrag
a)
Die
Beschlussfassung zu den beiden Tagesordnungspunkten wird bis zur Sitzung des
Planungsausschusses am 03.05.2001 ausgesetzt.
b)
Die
Verwaltung wird gebeten, bis zum vorstehenden Termin mit den Eigentümern
sämtlicher zum Hopfenweg belegener Grundstücke der im Gebiet der vorgesehenen
3. Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 164 liegen, Gespräche mit dem Inhalt
und Zweck zu führen, ob diese kurz- bis mittelfristig eine Erschließung des
Grundstücks vom Hopfenweg benötigen.
c)
In
diesem Zusammenhang ist eine Kostenschätzung für einen Ausbau des Hopfenwegs
als weitere Erschließungsstraße für das Gewerbegebiet vorzunehmen. Die
voraussichtliche Höhe der Erschließungskosten ist den Eigentümern im Rahmen der
vorgenannten Gespräche mitzuteilen
Der
Ausschuss diskutiert über den Antrag Herrn Bergs.
Herr
Deutenbach stellt die Ansicht der Verwaltung dar.
Abstimmungsergebnis
zum Antrag von Herrn Berg: 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, damit ist der Antrag
von Herrn Berg abgewiesen.
Beschluss:
Gemäß
§§ 14 und 16 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S.
2141), in der Fassung der Berichtigung der Bekanntmachung vom 16.01.1998 (BGBl.
I S. 137) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der
Fassung vom 23.07.1996 (GVOBl. SH S. 529), geändert durch Gesetz vom 18.03.1997
(GVOBl. SH S. 147), beschließt die Stadt Norderstedt zur Sicherung der
Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 164 - Norderstedt -
3. Änderung und Ergänzung, Gebiet: "Gewerbegebiet Glashütte - zwischen
Robert-Koch-Straße und Hopfenweg", die Satzung über eine befristete
Veränderungssperre, bestehend aus dem Teil - A – Planzeichnung und dem Teil B -
Text.
Der
von der Veränderungssperre erfasste Bereich umfasst die Flurstücke 18/2, 18/3,
18/4, 19/1, 19/2, 19/3, 19/6, 19/8, 12/66, 12/51, 12/53, 12/59, 12/65, 12/63,
17/19, 17/5, 17/18 der Flur 10 Gemarkung Glashütte.
Auf
Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der
Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung
noch bei der Abstimmung anwesend: ......
Die
Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich
beschlossen
Beschlußkopie
an: 69
10