Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: JA-Stimmen:10 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:1

Die Tagesordnungspunkte 3 und 4 werden gemeinsam aufgerufen

 

Herr Berg stellt den folgenden Antrag

 

a)       Die Beschlussfassung zu den beiden Tagesordnungspunkten wird bis zur Sitzung des Planungsausschusses am 03.05.2001 ausgesetzt.

b)       Die Verwaltung wird gebeten, bis zum vorstehenden Termin mit den Eigentümern sämtlicher zum Hopfenweg belegener Grundstücke der im Gebiet der vorgesehenen 3. Änderung und Ergänzung des B-Planes Nr. 164 liegen, Gespräche mit dem Inhalt und Zweck zu führen, ob diese kurz- bis mittelfristig eine Erschließung des Grundstücks vom Hopfenweg benötigen.

c)       In diesem Zusammenhang ist eine Kostenschätzung für einen Ausbau des Hopfenwegs als weitere Erschließungsstraße für das Gewerbegebiet vorzunehmen. Die voraussichtliche Höhe der Erschließungskosten ist den Eigentümern im Rahmen der vorgenannten Gespräche mitzuteilen

 

Der Ausschuss diskutiert über den Antrag Herrn Bergs.

 

Herr Deutenbach stellt die Ansicht der Verwaltung dar.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Berg: 5 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, damit ist der Antrag von Herrn Berg abgewiesen.

 

Beschluss:

Gemäß §§ 14 und 16 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.08.1997 (BGBl. I S. 2141), in der Fassung der Berichtigung der Bekanntmachung vom 16.01.1998 (BGBl. I S. 137) i.V.m. § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein in der Fassung vom 23.07.1996 (GVOBl. SH S. 529), geändert durch Gesetz vom 18.03.1997 (GVOBl. SH S. 147), beschließt die Stadt Norderstedt zur Sicherung der Planung des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr. 164 - Norderstedt - 3. Änderung und Ergänzung, Gebiet: "Gewerbegebiet Glashütte - zwischen Robert-Koch-Straße und Hopfenweg", die Satzung über eine befristete Veränderungssperre, bestehend aus dem Teil - A – Planzeichnung und dem Teil B - Text.

 

Der von der Veränderungssperre erfasste Bereich umfasst die Flurstücke 18/2, 18/3, 18/4, 19/1, 19/2, 19/3, 19/6, 19/8, 12/66, 12/51, 12/53, 12/59, 12/65, 12/63, 17/19, 17/5, 17/18 der Flur 10 Gemarkung Glashütte.

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder/Stadtvertreter von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen; sie waren weder bei der Beratung noch bei der Abstimmung anwesend: ......

 

Die Vorlage wurde mit 10 Ja-Stimmen 0 Nein-Stimmen und 1 Enthaltungen mehrheitlich beschlossen

 

Beschlußkopie an:          69

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