Beschluss:

a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB

 

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage 21/0575) werden

 

berücksichtigt

 

......................

 

teilweise berücksichtigt

 

8

 

nicht berücksichtigt

 

 

zur Kenntnis genommen

 

1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 9, 10, 11, 12, 13, 14

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage 3 dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB und der eingeschränkten Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1 BauGB.

Die vor, während oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5 zur Vorlage 21/0575) werden

 

berücksichtigt

 

1

 

teilweise berücksichtigt

 

......................

 

nicht berücksichtigt

 

.......................

 

zur Kenntnis genommen

 

.....................

 

Hinsichtlich der Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage 5 dieser Vorlage Bezug genommen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

 

b)     Satzungsbeschluss

Auf Grund des § 10 BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 335 Norderstedt "südlich Friedrich-Ebert-Straße / östlich Kornhoop", Gebiet:südlich Friedrich-Ebert-Straße / östlich Kornhoop bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 6 zur Vorlage 21/0575) und dem Teil B - Text – (Anlage 7 zur Vorlage 21/0575) in der zuletzt geänderten Fassung vom 27.12.2021, als Satzung beschlossen.

Die Begründung in der Fassung vom 27.12.2021 (Anlage 8 zur Vorlage 21/0575) wird gebilligt.

 

Der Beschluss des Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung und zusammenfassender Erklärung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige Bebauungsplan und die zusammenfassende Erklärung ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.


Abstimmung:

 

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und von der Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Ja:

3

3

2

2

1

1

-

1

Nein:

-

-

-

-

-

-

1

-

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-

-

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

davon anwesend 14.; Ja-Stimmen:13; Nein-Stimmen: 1; Stimmenenthaltung: 0, somit mehrheitlich beschlossen.