Sitzung: 03.02.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 21/0436/1
Beschluss:
Das Fachbereichsbudget des Amtes 60 für die Jahre
2022 und 2023 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2024 bis
2026 wird mit folgenden Änderungen beschlossen:
1.1. Im Teilergebnisplan 111091 werden die Erträge und Aufwendungen für die
laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert: -
1.2. Im Teilfinanzplan 111091 werden die Ein- und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert: -
2.1. Im Teilergebnisplan 511100 werden die Erträge und Aufwendungen für die
laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert: -
2.2. Im Teilfinanzplan 511100 werden die Ein- und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert: -
3.1. Im Teilergebnisplan 538300 werden die Erträge und Aufwendungen für die
laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert: -
3.2. Im Teilfinanzplan 538300 werden die Ein- und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert: -
4.1. Im Teilergebnisplan
541000 werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert: 541000.522101 (Seite 20, Unterhaltung
des sonstigen unbeweglichen -Vermögens, Verkehrslenkung u. –Anlagen) -40.000€
in 2022 und 2023, -80.000€ in 2024-2026
sowie
541000.522100
(Seite 20, Unterhaltung des sonstigen unbeweglichen Vermögens, incl. AG Rad)
+50.000 in 2022-2026 gem. Antrag der Fraktion „Die Linke“
4.2 Im Teilfinanzplan 541000 werden die Ein-
und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
541000.785274 (Seite 26, Lichtsignalanlagen) +40.000€ in 2022 und 2023,
+80.000€ in 2024-2026, 541000.785268 (Seite 26, Knoten
Achternfelde/Ochsenzoller Str.) 2022 + 500.000€ Erläuterung: Von dem bereits in
2021 erteilten Auftrag werden 500.000€ nicht mehr in 2021 zahlungswirksam,
daher wird der Auftrag in 2021 reduziert und die Mittel für 2022 neu
eingeworben.
sowie gem. Antrag
der CDU – Fraktion zum Produktkonto 541000.785299, Investitionsnummer
5410002018005 (Seite 27, Umgestaltung Rathausallee)
-50.000€ in 2022, -80.000€ in 2023 und
-400.000€ in 2024
sowie gem. Antrag
Herr Mährlein zum Produktkonto 541000.785299, Investitionsnummer 5410002022007
(Seite 31, Umgestaltung Ulzb. Str. zwischen Ohechausee+ Breslauer Str.)
-70.000€ in 2022
5.1. Im Teilergebnisplan 542000 werden die Erträge und Aufwendungen für die
laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert: -
5.2. Im Teilfinanzplan 542000 werden die Ein- und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert: -
6.1. Im Teilergebnisplan 543000 werden die Erträge und Aufwendungen für die
laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert: -
6.2. Im Teilfinanzplan 543000 werden die Ein- und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert: -
7.1. Im Teilergebnisplan
544000 werden die Erträge und Aufwendungen für die
laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert: -
7.2. Im Teilfinanzplan
544000 werden die Ein- und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit
wie folgt geändert: -
8.1. Im Teilergebnisplan
547000 werden die Erträge und Aufwendungen für die
laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert: -
8.2. Im Teilfinanzplan
547000 werden die Ein- und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert: 547000.785299 (Seite 48, nach
Beschlussfassung wird erst eine neue Investitionsnummer vergeben)
Planungskosten Verlängerung U-Bahn Linie U1 für 2022 und 2023 jeweils 425.000€
versehen mit einem Sperrvermerk, bis zur Aufnahme des Projektes in den
Landesnahverkehrsplan. Zusätzlich eine VE für 2022 in Höhe von 425.000€.
9.1. Im Teilergebnisplan
548000 werden die Erträge und Aufwendungen für die
laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert: -
9.2. Im Teilfinanzplan 548000 werden die Ein- und
Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert: -
10.1.
Im Teilergebnisplan 551000 werden die Erträge
und Aufwendungen für die
laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert: -
10.2.
Im Teilfinanzplan 551000 werden die Ein- und
Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert: -
11.1.
Im Teilergebnisplan 552000 werden die Erträge
und Aufwendungen für die
laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert: -
11.2.
Im Teilfinanzplan 552000 werden die Ein- und
Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit
wie folgt geändert: -
12.1.
Im Teilergebnisplan 555000 werden die Erträge
und Aufwendungen für die
laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert: -
12.2.
Im Teilfinanzplan 555000 werden die Ein- und
Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit
wie folgt geändert: -
Die Auswirkungen aus der Änderung des Ergebnisplans
(für lfd. Verwaltungstätigkeit) auf die entsprechenden Ein- und Auszahlungen
des Finanzplans sowie aus der Änderung des Finanzplans (aus
Investitionstätigkeit) auf die Aufwendungen und Erträge des Ergebnisplans sind
im Haushalt zu berücksichtigen.
Abstimmung zum Haushaltsplan 2022/2023 Amt 60 inkl. der
vorgelegten und beschlossenen Änderungen:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
3 |
3 |
2 |
2 |
- |
1 |
- |
1 |
|
Nein: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
|
Enthaltung: |
- |
- |
- |
- |
1 |
- |
1 |
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Befangen: |
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|
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Bei 12 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig
angenommen.