Sitzung: 20.01.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: Kenntnisnahme
Vorlage: M 21/0640
Sachverhalt:
Im
Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr wurde im Rahmen der
Einwohnerfragestunde angefragt, warum die Stadt Norderstedt Möglichkeiten zur
Festsetzung von Dachbegrünungen in Bebauungsplänen nicht nutzt.
Antwort der Verwaltung:
Die
Anregung zum Erhalt der Qualität des Wohnumfeldes auch die Möglichkeiten von
Dachbegrünungen zu nutzen, wird von der Stadt Norderstedt bereits seit vielen
Jahrzehnten positiv gesehen und umgesetzt. Es handelt sich hierbei in der Regel
um Festsetzungen in Bebauungsplänen zur extensiven Begrünung von Garagen,
Carports und Nebenanlagen. Diese werden im Rahmen der Eingriffs-/
Ausgleichsbilanzierung nicht berücksichtigt, wirken sich also auch nicht
reduzierend auf die Summe der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen aus. Die
positiven Effekte auf das Lokalklima und die biologische Vielfalt werden aber
von der Stadt angestrebt.
Länger
zurückliegende Beispiele für diese Dachbegrünungen befinden sich in
Norderstedt-Mitte, jüngere Bebauungspläne mit entsprechenden Festsetzungen sind
Bebauungsplan 282 „Kreuzweg“ (2016) oder Bebauungsplan 317 „Glashütter Damm
Ost“ (2019). In ebenfalls neuen Bebauungsplänen wie dem B 297 „Westlich
Moorbekstraße“ (2016) oder dem B 291 „Wohnen am Moorbekpark“ (2018), in denen
Stellplätze für geplante Mehrfamilienhäuser in Tiefgaragen unterzubringen sind,
hat die Stadt Festsetzungen zur Intensiven Begrünung der Tiefgaragen (mind. 50
cm Überdeckung) beschlossen. Auch in den aktuellen Bebauungsplänen Nr. 338
(Glojenbarg) und 341 (Kösliner Weg) sind Festsetzungen zu Dachbegrünungen zu
finden.
Insofern
wird der Anregung bereits vielerorts entsprochen.