Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

Im Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr wurde im Rahmen der Einwohnerfragestunde angefragt, warum die Stadt Norderstedt Möglichkeiten zur Festsetzung von Dachbegrünungen in Bebauungsplänen nicht nutzt.

 

Antwort der Verwaltung:

Die Anregung zum Erhalt der Qualität des Wohnumfeldes auch die Möglichkeiten von Dachbegrünungen zu nutzen, wird von der Stadt Norderstedt bereits seit vielen Jahrzehnten positiv gesehen und umgesetzt. Es handelt sich hierbei in der Regel um Festsetzungen in Bebauungsplänen zur extensiven Begrünung von Garagen, Carports und Nebenanlagen. Diese werden im Rahmen der Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung nicht berücksichtigt, wirken sich also auch nicht reduzierend auf die Summe der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen aus. Die positiven Effekte auf das Lokalklima und die biologische Vielfalt werden aber von der Stadt angestrebt.

 

Länger zurückliegende Beispiele für diese Dachbegrünungen befinden sich in Norderstedt-Mitte, jüngere Bebauungspläne mit entsprechenden Festsetzungen sind Bebauungsplan 282 „Kreuzweg“ (2016) oder Bebauungsplan 317 „Glashütter Damm Ost“ (2019). In ebenfalls neuen Bebauungsplänen wie dem B 297 „Westlich Moorbekstraße“ (2016) oder dem B 291 „Wohnen am Moorbekpark“ (2018), in denen Stellplätze für geplante Mehrfamilienhäuser in Tiefgaragen unterzubringen sind, hat die Stadt Festsetzungen zur Intensiven Begrünung der Tiefgaragen (mind. 50 cm Überdeckung) beschlossen. Auch in den aktuellen Bebauungsplänen Nr. 338 (Glojenbarg) und 341 (Kösliner Weg) sind Festsetzungen zu Dachbegrünungen zu finden.

Insofern wird der Anregung bereits vielerorts entsprochen.