Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Jugendhilfeausschuss räumt den Trägern der Kindertagesstätten einschließlich den städtischen Kindertagesstätten die Möglichkeit ein, kurzfristig Stellen für sozialpädagogische Assistent*innen gemäß § 28 Abs. 2 KiTaG SH mit Erzieher*innen gemäß § 28 Abs. 1 KiTaG SH zu besetzen, wenn keine Bewerbungen von Menschen mit entsprechender Ausbildung trotz Ausschreibung vorliegen. Die „Fehlbesetzungen“ müssen im Rahmen der fortlaufenden Stellenbesetzungen mittel- und langfristig wieder korrigiert werden.

 

Mehraufwendung sind durch das zur Verfügung stehende Budget der Kita-Träger und des Fachbereichs Kindertagesbetreuung für Personalkosten zu decken, da durch Stellenvakanzen finanzielle Spielräume entstehen. Sollte sich bis Ende 2022 zeigen, dass einzelne Budgets der Kita-Träger bzw. das Budget des Fachbereichs Kindertagesbetreuung der Stadt durch die Regelung nachgewiesen überlastet werden, sind in einem späteren Nachtrag zum Doppelhaushalt 2022/23 entsprechende Mittel von der Verwaltung einzuwerben, um einen Ausgleich zu schaffen.

 

Die Regelung ist zunächst befristet bis Ende 2023. Die Erfahrungen werden ausgewertet und dem JHA vor der Sommerpause 2023 darüber berichtet.

 


Abstimmung:

 

Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.