Beschluss:

 

Das Fachbereichsbudget des Amtes 70 für die Jahre 2022 und 2023 sowie die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung 2024 bis 2026 wird mit folgenden Änderungen (einschließlich der Anlagen) beschlossen:

 

1.1.        Im Teilergebnisplan 111100 Zentrale Betriebsamtsaufgaben werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

 

 

1.2.        Im Teilfinanzplan 111100 Zentrale Betriebsamtsaufgaben werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

 

 

2.1.        Im Teilergebnisplan 537000 Abfallwirtschaft werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

 

537000 432130 Benutzungsgebühren Wertstoffhof:

Ansatz 2022: (0 Euro + 450.000 Euro =) 450.000 Euro

Ansatz 2023: (0 Euro + 450.000 Euro =) 450.000 Euro

Ansatz 2024: (0 Euro + 450.000 Euro =) 450.000 Euro

Ansatz 2025: (0 Euro + 450.000 Euro =) 450.000 Euro

Ansatz 2026: (0 Euro + 450.000 Euro =) 450.000 Euro

 

537000 441110 Mieten und Pachten, Erbbauzinsen, 19% USt.:

Ansatz 2022: (0 Euro + 11.700 Euro =) 11.700 Euro

 

537000 442120 Erlöse Gebrauchtwarenhaus Hempels:

Ansatz 2022: (900.400 Euro + 34.200 Euro =) 934.600 Euro

 

537000 446110 sonstige privatrechtliche Leistungsentgelte 19% Ust.:

Ansatz 2022: (75.000 Euro + 153.600 Euro =) 228.600 Euro

 

537000 545700 Erstattung an private Unternehmen:

Ansatz 2022: (1.680.000 Euro - 33.800 Euro =) 1.646.200 Euro

 

537000 545300 Erstattung an Zweckverbände:

Ansatz 2022: (1.300.000 Euro - 90.400 Euro =) 1.209.600 Euro

 

2.2.        Im Teilfinanzplan 537000 Abfallwirtschaft werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

 

 

3.1.        Im Teilergebnisplan 538100 Abwasserbeseitigung werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

 

538100 448200 Erträge aus Kostenerstatt. Kostenumlagen v. Gemeinden/ GV:

Ansatz 2022: (0 Euro + 5.000 Euro =) 5.000 Euro

Ansatz 2023: (0 Euro + 5.000 Euro =) 5.000 Euro

Ansatz 2024: (0 Euro + 5.000 Euro =) 5.000 Euro

Ansatz 2025: (0 Euro + 5.000 Euro =) 5.000 Euro

Ansatz 2026: (0 Euro + 5.000 Euro =) 5.000 Euro

 

538100 448300 Erträge aus Kostenerstatt. Kostenumlagen von Zweckverbänden:

Ansatz 2022: (0 Euro + 100.000 Euro =) 100.000 Euro

Ansatz 2023: (0 Euro + 100.000 Euro =) 100.000 Euro

Ansatz 2024: (0 Euro + 100.000 Euro =) 100.000 Euro

Ansatz 2025: (0 Euro + 100.000 Euro =) 100.000 Euro

Ansatz 2026: (0 Euro + 100.000 Euro =) 100.000 Euro

 

538100 448500 Erträge aus Erstattungen, Uml. v. Beteiligungen z.B. Stadtwerken:

Ansatz 2022: (5.000 Euro - 4.000 Euro =) 1.000 Euro

Ansatz 2023: (5.000 Euro - 4.000 Euro =) 1.000 Euro

Ansatz 2024: (5.000 Euro - 4.000 Euro =) 1.000 Euro

Ansatz 2025: (5.000 Euro - 4.000 Euro =) 1.000 Euro

Ansatz 2026: (5.000 Euro - 4.000 Euro =) 1.000 Euro

 

538100 448600 Erträge aus Kostenerstatt. Kostenuml. v. sonst. öffentl. Sonderr.:

Ansatz 2022: (0 Euro + 100.000 Euro =) 100.000 Euro

Ansatz 2023: (0 Euro + 100.000 Euro =) 100.000 Euro

Ansatz 2024: (0 Euro + 100.000 Euro =) 100.000 Euro

Ansatz 2025: (0 Euro + 100.000 Euro =) 100.000 Euro

Ansatz 2026: (0 Euro + 100.000 Euro =) 100.000 Euro

 

3.2.        Im Teilfinanzplan 538100 Abwasserbeseitigung werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

 

 

4.1.        Im Teilergebnisplan 545000 Straßenreinigung werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

 

 

4.2.        Im Teilfinanzplan 545000 Straßenreinigung werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

 

545000 783100 Auszahl. aus dem Erwerb von beweglichen Sachen des Anlagevermögens oberhalb der Wertgrenze von 1000 €:

Ansatz 2022: (0 Euro + 10.000 Euro =) 10.000 Euro

 

545000 783198 Auszahl. Erwerb bewegl. Vermögen ab 50.000 € Invest- Planung:

Ansatz 2022: (0 Euro + 65.000 Euro =) 65.000 Euro (Investitionsnr.: 5450002022004)

 

 

5.1.        Im Teilergebnisplan 553000 Bestattungswesen werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

 

 

5.2.        Im Teilfinanzplan 553000 Bestattungswesen werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

 

 

6.1.        Im Teilergebnisplan 573200 Bauhof werden die Erträge und Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:

 

573200 448100 Erträge aus Kostenerstattungen Kostenumlagen vom Land:

Ansatz 2022: (150.000 Euro - 75.000 Euro =) 75.000 Euro

Ansatz 2023: (150.000 Euro - 75.000 Euro =) 75.000 Euro

Ansatz 2024: (150.000 Euro - 75.000 Euro =) 75.000 Euro

Ansatz 2025: (150.000 Euro - 75.000 Euro =) 75.000 Euro

Ansatz 2026: (150.000 Euro - 75.000 Euro =) 75.000 Euro

 

573200 448200 Erträge aus Kostenerstatt. Kostenuml. v. Gemeinden/ GV:

Ansatz 2022: (0 Euro + 75.000 Euro =) 75.000 Euro

Ansatz 2023: (0 Euro + 75.000 Euro =) 75.000 Euro

Ansatz 2024: (0 Euro + 75.000 Euro =) 75.000 Euro

Ansatz 2025: (0 Euro + 75.000 Euro =) 75.000 Euro

Ansatz 2026: (0 Euro + 75.000 Euro =) 75.000 Euro

 

6.2.        Im Teilfinanzplan 573200 Bauhof werden die Ein- und Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:

 

 

Die Auswirkungen aus der Änderung des Ergebnisplans (für lfd. Verwaltungstätigkeit) auf die entsprechenden Ein- und Auszahlungen des Finanzplans sowie aus der Änderung des Finanzplans (aus Investitionstätigkeit) auf die Aufwendungen und Erträge des Ergebnisplans sind im Haushalt zu berücksichtigen.

 


Abstimmung über den Haushalt 2022/2023 des Amtes 70:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

3

2

2

2

1

1

 

 

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

1

 

 

 

 

1

1

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: mit 11 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen, einstimmig beschlossen