Sitzung: 21.02.2022 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 1
Vorlage: B 21/0358/1
Beschluss:
Das Fachbereichsbudget des Amtes für
Gebäudewirtschaft für die Jahre 2022 und 2023 sowie die mittelfristige
Ergebnis- und Finanzplanung 2024 bis 2026 wird inkl. der o.g. Änderungen sowie mit
folgenden Änderungen beschlossen:
1.1.
Im Teilergebnisplan 111081 Gebäudemanagement werden die Erträge und
Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
Produktkonto |
Bezeichnung |
Ansatz alt 2022 |
Veränderung |
Ansatz neu 2022 |
111081.481168 |
Bauunterhalt ILV |
5.072.100 |
1.285.000 |
6.357.100 |
111081.521100 |
Unterhaltung der Grundstücke und bauliche Anlagen |
4.154.000 |
1.285.000 |
5.439.000 |
1.2.
Im Teilfinanzplan 111081 Gebäudemanagement werden die Ein- und
Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
2.1.
Im Teilergebnisplan 111082 Reinigungsdienst werden die Erträge und
Aufwendungen für die laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
2.2.
Im Teilfinanzplan 111082 Reinigungsdienst werden die Ein- und
Auszahlungen für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
3.1 Im
Teilergebnisplan 538200 Bedürfnisanstalten werden die Erträge und
Aufwendungen für die laufende
Verwaltungstätigkeit wie folgt geändert:
3.2
Teilfinanzplan 538200 Bedürfnisanstalten werden die Ein- und
Auszahlungen
für die Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
4.1
Im Teilergebnisplan 546000
Parkeinrichtungen für Fahrzeuge werden die
Erträge und Aufwendungen für die
laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
4.2
Im Teilfinanzplan 546000
Parkeinrichtungen für Fahrzeuge werden die Ein-
und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
5.1
Im Teilergebnisplan 573500
Vermietung von Wohn- und Gewerberaum werden
die Erträge und Aufwendungen für die
laufende Verwaltungstätigkeit wie folgt
geändert:
5.2
Im Teilfinanzplan 573500
Vermietung von Wohn- und Gewerberaum werden
die Ein- und Auszahlungen für die
Investitionstätigkeit wie folgt geändert:
Die Auswirkungen aus der Änderung des Ergebnisplans
(für lfd. Verwaltungstätigkeit) auf die entsprechenden Ein- und Auszahlungen
des Finanzplans sowie aus der Änderung des Finanzplans (aus
Investitionstätigkeit) auf die Aufwendungen und Erträge des Ergebnisplans sind
im Haushalt zu berücksichtigen.
Abstimmung über die so geänderte gesamte Vorlage:
|
CDU |
SPD |
B90/Die
Grünen |
WiN |
FDP |
Die
Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
3 |
2 |
2 |
2 |
1 |
1 |
|
1 |
|
Nein: |
|
1 |
|
|
|
|
|
|
|
Enthaltung: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Befangen: |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bei 12 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich
beschlossen.