Sitzung: 21.02.2022 Hauptausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Nein: 6
Vorlage: B 22/0022
Beschluss:
1. Folgende
strategischen Oberziele werden für die Stadt Norderstedt definiert
- Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt
Norderstedt
- Norderstedt bietet seinen Kindern Betreuungseinrichtungen in
ausreichender Zahl bedarfsorientiert an
- Stetige Weiterentwicklung der Stadtverwaltung Norderstedt als
moderner, bürgerfreundlicher, leistungsfähiger Dienstleister und
Arbeitgeber
- Die Stadt Norderstedt gewährleistet im Rahmen ihrer Zuständigkeit
die Sicherheit der Einwohner*innen
- Reduzierung des städtischen CO²- und Wasserfootprints
- Die Stadt Norderstedt stellt eine bedarfsgerechte Infrastruktur für
alle Schüler*innen sicher
- Alle Schulen haben moderne Raumkonzepte
- Die Stadt Norderstedt verfügt über ein breites Sportangebot
9.
Norderstedt verfügt über bedarfsgerechte Sportanlagen
10.
Kunst, Kultur und Bildung als wesentliches Gestaltungsinstrument noch
stärker in und mit der Stadtgesellschaft verankern
2. Zur
Erreichung der Oberziele werden aus den Teilplänen gem. § 4 (8)
Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) wesentliche Ziele gem. Anlage 1
der Beschlussvorlage abgeleitet.
Abstimmung über die so geänderte gesamte Vorlage:
|
CDU |
SPD |
B90/Die
Grünen |
WiN |
FDP |
Die
Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
3 |
|
|
2 |
1 |
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1 |
|
Nein: |
|
3 |
2 |
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|
1 |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich als
Empfehlung für die Stadtvertretung beschlossen.
Eine aktualisierte Fassung der Anlage 1 zur Vorlage wird
als Anlage 9 zur Niederschrift
beigefügt. Für die Sitzung der Stadtvertretung am 15.03.2022 wird eine
Folgevorlage erstellt.