Beschluss:

 

1.   Folgende strategischen Oberziele werden für die Stadt Norderstedt definiert

 

  1. Aufrechterhaltung der finanziellen Leistungsfähigkeit der Stadt Norderstedt
  2. Norderstedt bietet seinen Kindern Betreuungseinrichtungen in ausreichender Zahl bedarfsorientiert an
  3. Stetige Weiterentwicklung der Stadtverwaltung Norderstedt als moderner, bürgerfreundlicher, leistungsfähiger Dienstleister und Arbeitgeber
  4. Die Stadt Norderstedt gewährleistet im Rahmen ihrer Zuständigkeit die Sicherheit der Einwohner*innen
  5. Reduzierung des städtischen CO²- und Wasserfootprints
  6. Die Stadt Norderstedt stellt eine bedarfsgerechte Infrastruktur für alle Schüler*innen sicher
  7. Alle Schulen haben moderne Raumkonzepte
  8. Die Stadt Norderstedt verfügt über ein breites Sportangebot

9.    Norderstedt verfügt über bedarfsgerechte Sportanlagen

10.  Kunst, Kultur und Bildung als wesentliches Gestaltungsinstrument noch stärker in und mit der Stadtgesellschaft verankern

 

2.   Zur Erreichung der Oberziele werden aus den Teilplänen gem. § 4 (8) Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-D) wesentliche Ziele gem. Anlage 1 der Beschlussvorlage abgeleitet.


Abstimmung über die so geänderte gesamte Vorlage:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

3

 

 

2

1

 

 

1

 

Nein:

 

3

2

 

 

1

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 7 Ja-Stimmen und 6 Nein-Stimmen mehrheitlich als Empfehlung für die Stadtvertretung beschlossen.

 

Eine aktualisierte Fassung der Anlage 1 zur Vorlage wird als Anlage 9 zur Niederschrift beigefügt. Für die Sitzung der Stadtvertretung am 15.03.2022 wird eine Folgevorlage erstellt.