Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der Stadtwerkeausschuss stimmt der Neueinführung der „Allgemeinen Preise für die Grundversorgung mit Strom der Stadtwerke Norderstedt - Neukunden“ durch die Werkleitung unter den folgenden Bedingungen zu:

 

1.      Die Werkleitung gibt in jeder Sitzung des Stadtwerkeausschusses einen Bericht zur wirtschaftlichen Lage in der Grundversorgung mit Herleitung der zur Einhaltung des Wirtschaftsplans rechnerisch erforderlichen Preisanpassung sowie – möglichst alternativ zu einer Preiserhöhung – Darstellung von Gegensteuerungsmaßnahmen zur Erfüllung des Plans.

 

2.      Das wirtschaftliche Risiko der Versorgung von Kunden zu den bestehenden Grundversorgungstarifen ist gegenüber dem letzten Bericht der Werkleitung gemäß Ziffer 1. in einer Sitzung des Stadtwerkeausschusses unter Berücksichtigung von Gegensteuerungsmaßnahmen zur Einhaltung des Wirtschaftsplans wesentlich gestiegen – in diesem Fall stellt die Werkleitung dem Stadtwerkeausschuss ihre Entscheidungsgründe unverzüglich dar und beantragt einen nachträglichen Beschluss zur Genehmigung der Neueinführung der „Allgemeinen Preise für die Grundversorgung mit Strom – Neukunden“.

 

3.      Die Neueinführung der „Allgemeinen Preise für die Grundversorgung mit Strom – Neukunden“ mit nachträglicher Genehmigung durch den Stadtwerkeausschuss gemäß Ziffer 2. wird von der Werkleitung nur ausnahmsweise veranlasst, wenn dies wegen der Risikolage der Grundversorgung außerhalb der regulären Fristen zur Einladung und Versendung von Beschlussvorlagen für den Stadtwerkeausschuss geboten ist – die Werkleitung hat dem Stadtwerkeausschuss in diesem Fall die Eilbedürftigkeit darzulegen.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

3

2

2

2

1

1

-

-

-

Nein:

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-

-

-

-

-

-

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Enthaltung:

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1

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1

1

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Befangen:

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Bei 11 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen einstimmig beschlossen.