Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

Ausgehend vom Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (örE) verpflichtet für ihr Entsorgungsgebiet ein Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen.

Nach den Vorgaben des Landesabfallwirtschaftsgesetzes (LAbfWG-SH) soll das Konzept die bestehende Entsorgungssituation beschreiben, wie die Maßnahmen zur Schadstoffentfrachtung, Ziele in der Abfallvermeidung und der Abfallwiederverwertung. Zudem sind die Anlagen, Methoden und geplante Maßnahmen aufzuführen. Dieses Konzept soll alle fünf Jahre auf den Prüfstand gestellt und fortgeschrieben werden.

Das letzte Konzept wurde in 2016 verabschiedet und hatte eine Gültigkeit von 2017 bis 2021. Erste Gespräche über eine Fortschreibung des AWK`s erfolgten im Sommer 2021, mussten jedoch pandemiebedingt unterbrochen werden. In 12/2021 konnten die Texte für das AWK abgestimmt werden.

Im Rahmen dieser Mitteilung will die Verwaltung die textlichen Inhalte dem UA zur Kenntnis und Diskussion geben, um dann im kommenden UA mögliche beschlossene Anpassungen an den Kreis weiterzugeben.

Wesentliche Änderungen sind:

a)    Straffung der Inhalte

b)    Textliche Anpassungen

c)    Aufnahme des Wertstoffhofes Norderstedt und Zukunftsbeschreibung

Insbesondere der in der Konzeption beschriebene Zukunftsausblick (S. 28) bietet erhebliche Chancen die Wertigkeit der Wiederverwendung und in Folge die Vermeidung zu fördern.

Für den nachfolgenden UA plant das Betriebsamt eine Beschlussvorlage.

 

Anlage:

Entwurf AWK geht als Anlage 10 zu Protokoll