Sachverhalt:
Ausgehend vom
Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) sind die öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger (örE) verpflichtet für ihr Entsorgungsgebiet ein
Abfallwirtschaftskonzept aufzustellen.
Nach den Vorgaben des
Landesabfallwirtschaftsgesetzes (LAbfWG-SH) soll das Konzept die bestehende
Entsorgungssituation beschreiben, wie die Maßnahmen zur Schadstoffentfrachtung,
Ziele in der Abfallvermeidung und der Abfallwiederverwertung. Zudem sind die
Anlagen, Methoden und geplante Maßnahmen aufzuführen. Dieses Konzept soll alle
fünf Jahre auf den Prüfstand gestellt und fortgeschrieben werden.
Das letzte Konzept wurde in
2016 verabschiedet und hatte eine Gültigkeit von 2017 bis 2021. Erste Gespräche
über eine Fortschreibung des AWK`s erfolgten im Sommer 2021, mussten jedoch
pandemiebedingt unterbrochen werden. In 12/2021 konnten die Texte für das AWK
abgestimmt werden.
Im Rahmen dieser Mitteilung
will die Verwaltung die textlichen Inhalte dem UA zur Kenntnis und Diskussion
geben, um dann im kommenden UA mögliche beschlossene Anpassungen an den Kreis
weiterzugeben.
Wesentliche Änderungen sind:
a) Straffung der Inhalte
b) Textliche Anpassungen
c) Aufnahme des Wertstoffhofes Norderstedt und Zukunftsbeschreibung
Insbesondere der in der
Konzeption beschriebene Zukunftsausblick (S. 28) bietet erhebliche Chancen die
Wertigkeit der Wiederverwendung und in Folge die Vermeidung zu fördern.
Für den nachfolgenden UA
plant das Betriebsamt eine Beschlussvorlage.
Anlage:
Entwurf AWK geht als Anlage 10 zu Protokoll