Sitzung: 07.03.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 21/0648/1
Beschluss:
Die projektbezogene
Förderung für das Stadtmarketing bleibt bestehen und wird wie folgt definiert:
Als förderungswürdig
gelten Projekte, zu deren Umsetzung sich Norderstedt Marketing e.V. laut
Satzung verpflichtet hat. Hierzu zählen die Förderung des
Wirtschaftsstandortes, die Verbesserung der Lebensqualität und die Stärkung der
Identifikation mit der Stadt, um damit zur gedeihlichen Entwicklung der Stadt
beizutragen.
Als nicht
förderungsfähig werden interne Veranstaltungen, z.B. die jährliche
Mitgliederversammlung, festgelegt und Projekte, die sich zum überwiegenden Teil
aus projektbezogenen Einnahmen finanzieren, z.B. der Abend der Norderstedter
Wirtschaft.
Bei den o.g.
förderungsfähigen Projekten werden Einnahmen, z.B. aus Eintrittsgeldern oder
Sponsoring, gegen gerechnet. Der anschließende Differenzbetrag zwischen
Projektausgaben und Projekteinnahmen ist, bis zu einem Gesamtbetrag von maximal
30.000 € jährlich, förderungsfähig.
Der Verein Norderstedt Marketing e.V. wird über die
Verwendung in Form eines jährlichen Berichtes im Hauptausschuss Rechenschaft
ablegen.
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die
Grünen |
WiN |
FDP |
Die
Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
3 |
3 |
2 |
2 |
1 |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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1 |
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1 |
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Befangen: |
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Bei 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig
beschlossen.