Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Die projektbezogene Förderung für das Stadtmarketing bleibt bestehen und wird wie folgt definiert:

 

Als förderungswürdig gelten Projekte, zu deren Umsetzung sich Norderstedt Marketing e.V. laut Satzung verpflichtet hat. Hierzu zählen die Förderung des Wirtschaftsstandortes, die Verbesserung der Lebensqualität und die Stärkung der Identifikation mit der Stadt, um damit zur gedeihlichen Entwicklung der Stadt beizutragen.

 

Als nicht förderungsfähig werden interne Veranstaltungen, z.B. die jährliche Mitgliederversammlung, festgelegt und Projekte, die sich zum überwiegenden Teil aus projektbezogenen Einnahmen finanzieren, z.B. der Abend der Norderstedter Wirtschaft.

 

Bei den o.g. förderungsfähigen Projekten werden Einnahmen, z.B. aus Eintrittsgeldern oder Sponsoring, gegen gerechnet. Der anschließende Differenzbetrag zwischen Projektausgaben und Projekteinnahmen ist, bis zu einem Gesamtbetrag von maximal 30.000 € jährlich, förderungsfähig.

 

Der Verein Norderstedt Marketing e.V. wird über die Verwendung in Form eines jährlichen Berichtes im Hauptausschuss Rechenschaft ablegen.  


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

3

3

2

2

1

 

 

 

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

1

 

1

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 11 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig beschlossen.