Sitzung: 07.03.2022 Hauptausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 2
Vorlage: B 22/0052/2
Beschluss:
Die folgende Haushaltssatzung wird beschlossen:
Haushaltssatzung
der Stadt Norderstedt für die Haushaltsjahre 2022 und 2023
Aufgrund des § 77 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der
Stadtvertretung vom xx.xx.2022 folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für die Haushaltsjahre 2022 und 2023 wird
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2022 |
2023 |
1. im Ergebnisplan mit |
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einem
Gesamtbetrag der Erträge auf |
367.002.000 EUR |
352.773.200 EUR |
einem
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf |
358.151.700 EUR |
350.363.100 EUR |
einem
Jahresüberschuss von |
8.850.300 EUR |
2.410.100 EUR |
einem
Jahresfehlbetrag von |
0 EUR |
0 EUR |
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2. im Finanzplan mit |
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einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit auf |
339.103.000 EUR |
339.078.000 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
laufender
Verwaltungstätigkeit auf |
334.494.600 EUR |
327.254.900 EUR |
einem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus
der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
15.797.700 EUR |
33.538.300 EUR |
einem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus
der
Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit auf |
60.220.400 EUR |
59.477.900 EUR |
festgesetzt.
§ 2
Es werden festgesetzt:
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2022 |
2023 |
1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen
und |
10.000.000 EUR |
23.500.000 EUR |
2. der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen auf |
21.350.200 EUR |
14.192.000 EUR |
3.der Höchstbetrag der Kassenkredite auf |
40.000.000 EUR |
40.000.000 EUR |
4.die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen
Stellen auf |
1.328,28
Stellen |
1.328,28 Stellen |
§ 3
Die Hebesätze für die Realsteuern werden wie folgt festgesetzt:
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2022 |
2023 |
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1.
Grundsteuer |
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a) für die land- und forstwirtschaftlichen
Betriebe (Grundsteuer A) |
300 % |
300 % |
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b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) |
410 % |
410 % |
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2.
Gewerbesteuer |
440 % |
440 % |
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§ 4
Der Höchstbetrag für unerhebliche über- und
außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen und Verpflichtungsermächtigungen,
für deren Leistung oder Eingehung die Oberbürgermeisterin ihre Zustimmung nach
§ 82 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein (GO) erteilen kann, beträgt 25.000 EUR.
Die Genehmigung der Stadtvertretung gilt in diesen Fällen als erteilt. Die
Oberbürgermeisterin ist verpflichtet, ihre Entscheidungen dem jeweils
zuständigen Fachausschuss und dem Hauptausschuss vierteljährlich zu berichten.
Für die Treuhandbereiche
·
Strategische
Flächensicherung
·
Nordport
·
Frederikspark
·
Ulzburger
Str./Rüsternweg
·
Schmuggelstieg
·
Kulturwerk am See
ist durch die Stadtvertretung unter Maßgabe der
Unabweisbarkeit die grundsätzliche Zustimmung zur Leistung von über- bzw.
außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen gem. § 82 GO erteilt.
§ 5
Unerheblich im Sinne der § 4 Abs. 5 Satz 2 sowie §
6 Abs. 1 Ziff. 6 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik (GemHVO-Doppik) sind
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen, wenn der Auszahlungsgebetrag
für die einzelne Investition oder Investitionsförderungsmaßnahme weniger als
100.000 EUR beträgt.
Ebenso gelten Auszahlungen und
Verpflichtungsermächtigungen für Bauten und Instandsetzungen an Bauten mit
einem Auszahlungsbetrag unter 100.000 EUR als Vorhaben von geringer
finanzieller Bedeutung im Sinne des § 12 Abs. 3 Satz 1 der GemHVO-Doppik.
§ 6
Bewirtschaftungsregelungen
1. Der Haushaltsplan wird gemäß § 4 Abs. 1 GemHVO-Doppik in Teilpläne
gegliedert.
2. Die Erträge und Aufwendungen, sowie die Ein- und Auszahlungen für
Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden gem. § 20 Abs. 1 und
Abs. 2 GemHVO-Doppik zu Budgets zusammengefasst, die die Ämter der örtlichen
Verwaltungsgliederung abbilden (s. Budgetübersicht).
Dies ermöglicht über die Regelungen der §§ 21 - 23
GemHVO-Doppik zur Zweckbindung, Deckungsfähigkeit und Übertragbarkeit eine
flexible Haushaltsführung innerhalb der Budgets (Ämter).
3. Die Bewirtschaftung (Ein- u. Auszahlungen) der Budgets darf gem. § 20
Abs. 3 GemHVO-Doppik i. V. m. § 3 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik nicht zu einer
Minderung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit (Gesamtfinanzplan)
führen.
4. Zweckbindung gem. § 21 GemHVO-Doppik
a.) Die Erträge/Einzahlungen für Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der
Einkommensteuer und der Verzinsung von Steuernachforderungen unterliegen der
Zweckbindung und dürfen für entsprechende Mehraufwendungen/-auszahlungen
innerhalb des Teilplanes 61100 verwendet werden.
b.) Die Einzahlungen aus Grundstücksverkäufen im Budget Amt 60 unterliegen
der Zweckbindung und dürfen für entsprechende Mehrauszahlungen innerhalb des
Budgets Amt 60 verwendet werden.
c.) Die Einzahlungen aus Umschuldungen unterliegen der Zweckbindung und
dürfen für entsprechende Mehrauszahlungen innerhalb des Teilplanes 61200
verwendet werden.
d.) Die Mehraufwendungen/-auszahlungen der vorstehenden Absätze a bis c
gelten gem. § 21 Abs. 3 GemHVO-Doppik nicht als überplanmäßige
Aufwendungen/Auszahlungen und sind jeweils einem Zweckbindungsring zugeordnet.
5. Die Aufwendungen innerhalb eines Budgets mit Ausnahme der
Verfügungsmittel, der internen Leistungsverrechnungen, der Abschreibungen und
der Zuführung zu Rückstellungen und Rücklagen werden gem. § 22 GemHVO-Doppik
für gegenseitig deckungsfähig erklärt. Dies gilt für die dazugehörenden
Auszahlungen im Finanzhaushalt entsprechend.
6. Die Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
werden innerhalb eines Budgets für gegenseitig deckungsfähig erklärt.
7. Die Aufwendungen und dazugehörenden Auszahlungen werden bei den
folgenden Produktkonten gem. § 23 Abs. 1 Ziffer 3 GemHVO-Doppik für übertragbar
erklärt:
111030.531819/731819 |
Zuschüsse an übrige Bereiche Fond Covid 19 |
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561000.531800/731800 |
Zuschüsse an übrige Bereiche |
bis zu einer Höhe von 75.000 € |
8. Die Aufwendungen für die internen Leistungsbeziehungen – Unterhaltung
werden gem. § 23 Abs. 1 Ziffer 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt.
Abstimmung über die so geänderte gesamte
Haushaltssatzung:
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CDU |
SPD |
B90/Die
Grünen |
WiN |
FDP |
Die
Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
2 |
3 |
1 |
2 |
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1 |
|
1 |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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1 |
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1 |
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Befangen: |
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Bei 10 Ja-Stimmen und 2 Enthaltungen einstimmig als
Empfehlung für die Stadtvertretung beschlossen.
Herr Matthes erscheint wieder um 19.45 Uhr zur Sitzung.