Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschluss:

Der Ausschuss beschließt, für die Vergaben, bei denen die Dringlichkeit entsprechend § 3a Abs. 3 Nr. 4 EU VOB/A oder § 3a Abs. 3 Nr. 2 VOB/A oder § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV oder § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO vorliegt und die unter die COM (2015) 454 final fallen, pauschal die Entscheidung über die Auftragsvergabe entsprechend § 9 Hauptsatzung im Sinne des Vergabevorschlages der Verwaltung zu treffen. Der Ausschuss wird nach im Nachgang über die erfolgten Zuschläge informiert.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

3

3

2

2

1

1

-

1

-

Nein:

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

-

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Befangen:

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-

-

 

Bei 13 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.