Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 1, Enthaltungen: 0

Beschluss:

 

Der Ausschuss beschließt, für die Vergaben, bei denen die Dringlichkeit entsprechend § 3a Abs. 3 Nr. 4 EU VOB/A oder § 3a Abs. 3 Nr. 2 VOB/A oder § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV oder § 8 Abs. 4 Nr. 9 UVgO vorliegt und die unter die COM (2015) 454 final fallen, pauschal die Entscheidung über die Auftragsvergabe entsprechend § 9 Hauptsatzung im Sinne des Vergabevorschlages der Verwaltung zu treffen. Der Ausschuss wird im Nachgang über die erfolgten Zuschläge informiert.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

3

3

2

2

1

1

 

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

1

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 13 Ja-Stimmen sowie 1 Nein-Stimme mehrheitlich beschlossen.