Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

In der 2. Nachtragsvereinbarung vom 18.12.2019 hat sich der WZV verpflichtet, die Jahresabschlussrechnung im Folgejahr zum 30.06. dem Vertragspartner zur Verfügung zu stellen.

Am 10.02.2022 wurde der Stadt eine Rechnung über nicht näher bezeichnete Leistungen als Abschlussrechnung für den Recyclinghof übersandt. Daraufhin hat die Stadt am 16.03.2022 die Übersicht der Jahresabschlussrechnung erneut eingefordert.

Am 01.04.2022 hat die Stadt die Jahresabschlussrechnung 2020 erreicht. Die Jahresabschlussrechnung weist eine durch die Stadt zu leistende Zuzahlung von 115.551,68 € aus.

Die Jahresabschlussrechnung wurde unmittelbar an die econum zur Prüfung weitergeleitet. Über das Ergebnis der Prüfung wird das Betriebsamt im UA berichten.