Beschluss:

 

Die Allgemeinen Preise für die Grundversorgung mit Strom der Stadtwerke Norderstedt werden aufgrund des Beschlusses des Stadtwerkeausschusses vom 27.04.2022 mit Wirkung zum 01.07.2022 in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage Nr. B 22/0161/1 vorbehaltlich beschlossen, sofern keine Rechtsänderungen hiergegen sprechen bzw. beschlossen werden. Ansonsten werden die Allgemeinen Preise für die Grundversorgung mit Strom mit Wirkung vom 01.08.2022 in der Fassung der Anlage 2 zur Vorlage Nr. B 22/0161/1 beschlossen.

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

3

2

2

2

1

1

-

1

-

Nein:

-

-

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung:

-

1

-

-

-

-

-

-

-

Befangen:

-

-

-

-

-

-

-

-

-

 

Bei 12 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung einstimmig beschlossen.