Sitzung: 19.05.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 4
Vorlage: B 22/0008/1
Beschluss:
- Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3
Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt. Das Ergebnis ist den
tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 11.09.2020 in den Anlagen 2
und 4 der Vorlage (Tabellen Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der
Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen
der Öffentlichkeit) zu entnehmen.
Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen
sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 03.09.2018 sind als
Anlagen Nr. 3, 5 und 6 der Vorlage beigefügt.
Der Umfang und Detaillierungsgrad der Ermittlung der Umweltbelange ist
in der Scoping-Tabelle (siehe Anlage 7 zur
Vorlage) dargestellt (§ 2 Abs. 4 Satz 2 BauGB). Die darin noch als
ausstehend vermerkten Untersuchungen wurden zwischenzeitlich vollumfänglich
abgearbeitet.
- Der
Entwurf des Vorhabenbezogenen Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 334 Norderstedt "zwischen Berliner Allee und
der U-Bahnlinie U1", Gebiet: Flurstücke 90/75, 90/77, 90/79,
85/24, Flur 15 der Gemarkung Garstedt und ein Abschnitt Berliner Allee Teil A – Planzeichnung (Anlage 9 zur
Vorlage) und Teil B – Text (Anlage 10 zur Vorlage) in der Fassung vom
04.01.2022 wird beschlossen.
Die Begründung in der Fassung vom 04.01.2022 (Anlage 11 zur Vorlage) und der Entwurf des
Durchführungsvertrags in der Fassung vom 04.01.2022 (Anlage 12 zur Vorlage) werden
gebilligt.
Der Entwurf des Bauleitplanes, Bebauungsplan
Nr. 334 Norderstedt "zwischen Berliner Allee und der U-Bahnlinie U1"
-, die Begründung und der Entwurf Durchführungsvertrags sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
öffentlich auszulegen
Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 3
Abs. 2 BauGB über die Auslegung zu benachrichtigen. Zusätzlich sind der Inhalt
der Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung und die nach § 3 Abs. 2 S. 1 BauGB
auszulegenden Unterlagen ins Internet einzustellen und über den Digitalen Atlas
Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich zu machen.
Sollten sich nach der öffentlichen Auslegung durch berücksichtigte
Stellungnahmen Änderungen des Bauleitplanentwurfes ergeben, die die Grundzüge
der Planung nicht berühren, wird die Verwaltung beauftragt, eine eingeschränkte
Beteiligung gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB durchzuführen.
Der Bebauungsplan wird nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren
aufgestellt, daher wird von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs.
4 BauGB abgesehen.
Aufgrund
des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmungsergebnis:
Die
gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung:
15
davon
anwesend: 13, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 4; somit mehrheitlich beschlossen.
Abstimmung:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
3 |
3 |
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1 |
1 |
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1 |
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Nein: |
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2 |
2 |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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