Sitzung: 02.06.2022 Ausschuss für Stadtentwicklung und Verkehr
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 8, Nein: 6, Enthaltungen: 0
Vorlage: B 22/0154
Beschluss:
Der Rahmenplan „Harkshörner Weg“ soll auf der
Grundlage folgender Rahmenvorgaben zum Mobilitätskonzept aufgebaut und
weiterentwickelt werden:
1.
Konzept 1 „Konventionell“
·
Die ÖPNV Erschließung wird durch eine Kleinbusline auf dem Harkshörner
Weg (Norderstedt Mitte – Grüne Heyde – Harkshörner Weg – Quickborner Straße)
und eine zusätzliche Haltestelle der Linie 293 auf der Ulzburger Straße
sichergestellt;
·
Das Gebiet wird auf die Befahrbarkeit durch den MIV ausgelegt. Alle
Wohngebäude sollen anfahrbar sein.
·
Der ruhende Verkehr wird ober- und unterirdisch auf den
Privatgrundstücken (private Stellplätze) sowie straßenbegleitend (öffentlicher
Parkraum) verortet;
·
Der Stellplatzschlüssel wird für Doppel- und Reihenhäuser(DH/RH) mit 1,5
Stellplätzen je Wohneinheit(WE), für freifinanzierte Mehrfamilienhäuser(MFH)
mit 1,0 je WE, für geförderte MFH mit 0,7 je WE festgelegt;
·
Der Schlüssel für den öffentlichen Parkraum wird mit 0,2 Parkplätzen je
Wohneinheit festgelegt;
·
Am Quartierseingang findet sich ein Mobility Hub u.a. mit Bike- und Carsharing-Angeboten;
·
Bei zukünftiger Realisierung des Bebauungsplans 272 soll eine
Querungshilfe über die Ulzburger Straße geschaffen werden.
Abstimmung über die Variante 1:
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
3 |
- |
- |
2 |
1 |
- |
1 |
1 |
- |
Nein: |
- |
3 |
2 |
- |
- |
1 |
- |
- |
- |
Enthaltung: |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
- |
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Befangen: |
- |
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- |
- |
- |
- |
- |
- |
Bei 8 Ja- sowie 6 Nein-Stimmen ist die Variante 1 aus
der Vorlage B 22/0154 mehrheitlich beschlossen. Eine Abstimmung über die
weiteren Varianten erübrigt sich damit.