Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

Die Abfallgebühren werden seit 24 Jahren auf Basis des gleichen, tabellengestützten Kalkulationsschemas berechnet. In dieser Zeit sind in der Abfallwirtschaft jedoch diverse Leistungen hinzugekommen, die das Betriebsamt für die Bürger*innen erbringt (z.B. Einsammeln und Verwerten PPK, Gebrauchtwarenhaus Hempels, eigener Wertstoffhof, Unterflurcontainersysteme, Ertüchtigung des gewerblichen Vertriebs (Big Bag/Container/Pressen), Einführung Transportwege u.a.).

 

Mit der Erweiterung des Leistungsumfangs sind auch die Anforderungen an das Berechnungsschema gewachsen und die Komplexität und das Datenvolumen der Datei, mit deren Hilfe die Gebühren und Entgelte dieser Leistungen berechnet wurden, hat sich extrem erhöht.

 

Problem

 

Mit zunehmender Komplexität der Kalkulation und steigendem Detailierungsgrad der berechneten Gebühren und Entgelte hat sich auch die Fehleranfälligkeit der Berechnungen erhöht. Teilweise konnte für Daten, die als Festwerte eingetragen worden sind, kein Bezug zu den Quelldaten mehr hergestellt werden. Die Punkteverteilung ist mit Blick auf die gewünschte Linearität im Sinne eines aufwandsbezogenen Äquivalenzprinzips unzureichend berechenbar geworden.

 

Die Verteilung der Haushaltsansätze auf die Abfallsparten hat sich vom Verursachungsprinzip so weit entfernt, dass Plan und Ist teilweise erheblich voneinander abweichen (siehe betriebswirtschaftliche Ergebnisse Hempels).

 

Im gewerblichen Bereich (Big Bag-/Containergeschäft) ist die Herkunft der Kalkulationsannahmen nur sehr schwer nachvollziehbar (Kostenansätze, Jahresstunden) und muss deshalb neu ermittelt werden. Für den gewerblichen Entgeltbereich werden sich in Zukunft außerdem umsatzsteuerliche Fragestellungen ergeben, die durch die bestehende Kalkulation unzulänglich beantwortet werden.

 

Schließlich nimmt die fehlende Unterscheidung nach fixen und variablen Kosten der Politik Gestaltungs- und Lenkungsmöglichkeiten in der Gebührenfestlegung. Das bestehende Kalkulationsschema bietet aktuell nicht die Möglichkeit, den politischen Gremien Entscheidungsspielräume durch Verschiebungen zwischen Gebührenarten aufzuzeigen und damit ihre Lenkungsfunktion bei der Verfolgung abfallpolitischer Ziele wahrzunehmen.

 

Konzept

 

Aus den oben genannten Gründen wird deshalb aktuell in Zusammenarbeit mit einer Wirtschaftsberatungsfirma ein neues Kalkulationsschema erarbeitet.

 

Ziel ist es, auf Basis einer verursachungsgerechten Kosten- und Leistungsrechnung die betriebliche Realität bei der Verrechnung durch Verwendung möglichst leistungsorientierter Verrechnungsschlüssel abzubilden. Dabei soll eine größtmögliche Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Gebührenermittlung für Politik und Verwaltung erreicht und der Politik darüber hinaus neue Steuerungsmöglichkeiten gegeben werden.

Grundlage hierfür bildet u.a. die strikte Trennung von fixen und variablen Kosten innerhalb der Kosten- und Leistungsrechnung, sowie allen darauf aufbauenden Rechenwerken bis hin zur Gebührenkalkulation. Dies gilt als Voraussetzung für eine rechtskonforme Ermittlung der Gebührensatzunter- und Gebührensatzobergrenzen (Darstellung des Ermessensspielraums bei der Gebührenfestsetzung).

 

Die Prüfung der Machbarkeit sowie die Umsetzung im Buchhaltungssystem H+H erfolgt in enger Abstimmung mit dem Fachbereich 201 Zentrale Finanzsteuerung, Investitionsplanung und Grundsatzfragen.

 

Geplant ist, dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen die Grundzüge der neuen Gebührenbedarfsberechnung vorzustellen.