Sachverhalt:
Die Abfallgebühren werden
seit 24 Jahren auf Basis des gleichen, tabellengestützten Kalkulationsschemas
berechnet. In dieser Zeit sind in der Abfallwirtschaft jedoch diverse
Leistungen hinzugekommen, die das Betriebsamt für die Bürger*innen erbringt
(z.B. Einsammeln und Verwerten PPK, Gebrauchtwarenhaus Hempels, eigener
Wertstoffhof, Unterflurcontainersysteme, Ertüchtigung des gewerblichen
Vertriebs (Big Bag/Container/Pressen), Einführung Transportwege u.a.).
Mit der Erweiterung des
Leistungsumfangs sind auch die Anforderungen an das Berechnungsschema gewachsen
und die Komplexität und das Datenvolumen der Datei, mit deren Hilfe die
Gebühren und Entgelte dieser Leistungen berechnet wurden, hat sich extrem
erhöht.
Problem
Mit zunehmender Komplexität
der Kalkulation und steigendem Detailierungsgrad der berechneten Gebühren und
Entgelte hat sich auch die Fehleranfälligkeit der Berechnungen erhöht.
Teilweise konnte für Daten, die als Festwerte eingetragen worden sind, kein
Bezug zu den Quelldaten mehr hergestellt werden. Die Punkteverteilung ist mit
Blick auf die gewünschte Linearität im Sinne eines aufwandsbezogenen
Äquivalenzprinzips unzureichend berechenbar geworden.
Die Verteilung der
Haushaltsansätze auf die Abfallsparten hat sich vom Verursachungsprinzip so
weit entfernt, dass Plan und Ist teilweise erheblich voneinander abweichen
(siehe betriebswirtschaftliche Ergebnisse Hempels).
Im gewerblichen Bereich (Big
Bag-/Containergeschäft) ist die Herkunft der Kalkulationsannahmen nur sehr
schwer nachvollziehbar (Kostenansätze, Jahresstunden) und muss deshalb neu
ermittelt werden. Für den gewerblichen Entgeltbereich werden sich in Zukunft
außerdem umsatzsteuerliche Fragestellungen ergeben, die durch die bestehende
Kalkulation unzulänglich beantwortet werden.
Schließlich nimmt die
fehlende Unterscheidung nach fixen und variablen Kosten der Politik
Gestaltungs- und Lenkungsmöglichkeiten in der Gebührenfestlegung. Das
bestehende Kalkulationsschema bietet aktuell nicht die Möglichkeit, den
politischen Gremien Entscheidungsspielräume durch Verschiebungen zwischen
Gebührenarten aufzuzeigen und damit ihre Lenkungsfunktion bei der Verfolgung
abfallpolitischer Ziele wahrzunehmen.
Konzept
Aus den oben genannten
Gründen wird deshalb aktuell in Zusammenarbeit mit einer Wirtschaftsberatungsfirma
ein neues Kalkulationsschema erarbeitet.
Ziel ist es, auf Basis einer
verursachungsgerechten Kosten- und Leistungsrechnung die betriebliche Realität
bei der Verrechnung durch Verwendung möglichst leistungsorientierter
Verrechnungsschlüssel abzubilden. Dabei soll eine größtmögliche
Nachvollziehbarkeit und Transparenz der Gebührenermittlung für Politik und
Verwaltung erreicht und der Politik darüber hinaus neue Steuerungsmöglichkeiten
gegeben werden.
Grundlage hierfür bildet u.a.
die strikte Trennung von fixen und variablen Kosten innerhalb der Kosten- und
Leistungsrechnung, sowie allen darauf aufbauenden Rechenwerken bis hin zur
Gebührenkalkulation. Dies gilt als Voraussetzung für eine rechtskonforme
Ermittlung der Gebührensatzunter- und Gebührensatzobergrenzen (Darstellung des
Ermessensspielraums bei der Gebührenfestsetzung).
Die Prüfung der Machbarkeit
sowie die Umsetzung im Buchhaltungssystem H+H erfolgt in enger Abstimmung mit
dem Fachbereich 201 Zentrale Finanzsteuerung, Investitionsplanung und
Grundsatzfragen.
Geplant ist, dem Ausschuss in
einer der nächsten Sitzungen die Grundzüge der neuen Gebührenbedarfsberechnung
vorzustellen.