Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Seevaldt gibt für das Amt 69 den folgenden Bericht:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Verkehr am 03.05.2001 bat Frau Paschen um einen Sachstandsbericht der Verwaltung.

 

In der Sitzung des Ausschusses am 05.10.2000 hatte die Verwaltung unter dem Top 4 in der Vorlage B 00/0320 einen ausführlichen Sachstandsbericht zur Problematik der Lärmschutz-wand gegeben. In der Vorlage und während der Ausschussitzung hatte das Team Natur und Landschaft dargelegt, dass eine Komplettsanierung der Lärmschutzwand unumgänglich ist und Kosten in Höhe von DM 750.000,00 (=383.500 EURO) anfallen würden. Der Ausschuss sprach sich einstimmig für die Vorschlagvariante B (System Lüft) aus (s. Anlage).

Mit diesen Mitteln wäre die Komplettsanierung der Lärmschutzwand möglich. Von einer Teilsanierung in mehreren Abschnitten rät das Team 695 ab, da sich die Schäden über die Gesamtlänge der Lärmschutzwand verteilen. Eine Prognose, ob einzelne Abschnitte der Weidenwand noch einen überschaubaren Zeitraum schadlos bleiben, kann nicht gegeben werden, da zwischenzeitlich auch unvorhergesehene Brüche in der Bewässerungsleitung zu beträchtlichen Schäden führen.

 

An erkennbaren Gefährdungsstellen wurden jetzt noch von außen zusätzliche Stützen eingebracht, damit es nicht im Laufe dieses Jahres zu größeren Zusammenbrüchen der Vegeta-tionswand kommt. Der lt. B-Plan erforderliche Lärmschutz kann nicht mehr sicher gewährleistet werden.

 

Entsprechend dem Auftrag wurden die statischen Grundlagen überprüft. Die Herstellerfirma Lüft hat keine Bedenken, ihr Wandsystem auf dem vorhandenen Erdwall aufzubauen. Der lt. B-Plan bis 3 m über Straßenniveau vorzuhaltende Lärmschutz wird dabei eingehalten.

 

Im Zuge der beim Innenministerium im I. Quartal 2001 stattgefundenen Gespräche zur vorgesehenen Aufhebung der Entwicklungsverordnung für Norderstedt-Mitte wurde seitens der Stadt und der Entwicklungsgesellschaft eine Übernahme der Kosten für die Maßnahme durch das Treuhandvermögen angestrebt.

 

Lt. Auskunft der Entwicklungsgesellschaft werden für die Finanzierung einer neuen  Lärm-schutzwand keine Städtebauförderungsmittel bereitgestellt. Die Maßnahme ist nicht im Investitionsprogramm 2002 enthalten.

 

Eine Beschlussvorlage der Verwaltung zum weiteren Vorgehen soll dem Ausschuss für Planung, Bau und Verkehr voraussichtlich im Juni 2001 zur Beratung vorgelegt werden.