Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Die Stadt Norderstedt führt eine kommunale Wärme- und Kälteplanung nach § 7 des Energie­wende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG) durch. Diese Planung wird gemeinsam von der Stadtverwaltung und den Stadtwerken Norderstedt koordiniert.

 

Die Beauftragung der benötigten externen Dienstleister und die Beantragung der vom Land angebotenen Konnexitätsmittel sollen die Stadtwerke Norderstedt übernehmen.

 

Vor Ausschreibung der Leistungen werden der Umweltausschuss und der Stadtwerkeausschuss zum Umfang der Leistungen eingebunden.

 

Anschließend lässt die Vorsitzende über die Beschlussvorlage B 22/0282 inklusive der Änderung abstimmen.

 

Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

3

3

2

2

1

1

 

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

1

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis mit 13 Ja- Stimmen und einer Enthaltung, mehrheitlich beschlossen.