Beschluss:

 

 

Die nachfolgende 1. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 wird beschlossen:

 

1. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2022/2023

 

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom 13.09.2022 folgende 1. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 erlassen:

 

 

§ 1

Mit dem 1. Nachtragshaushalt werden

 

im Haushaltsjahr 2022

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

17.262.300

 

367.002.000

384.264.300

Gesamtbetrag der Aufwendungen

16.510.100

 

358.151.700

374.661.800

Jahresüberschuss

752.200

 

8.850.300

9.602.500

Jahresfehlbetrag

0

 

0

0

 

 

 

im Haushaltsjahr 2022

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

28.449.200

 

339.103.000

367.552.200

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

15.326.200

 

334.494.600

349.820.800

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

1.600.900

 

15.797.700

17.398.600

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

7.907.200

 

60.220.400

68.127.600

 

im Haushaltsjahr 2023

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

28.184.900

 

352.773.200

380.958.100

Gesamtbetrag der Aufwendungen

27.352.800

 

350.363.100

377.715.900

Jahresüberschuss

832.100

 

2.410.100

3.242.200

Jahresfehlbetrag

0

0

0

0

 

im Haushaltsjahr 2023

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

16.717.800

 

339.078.000

355.795.800

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

26.540.100

 

327.254.900

353.795.000

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

22.747.200

 

33.538.300

56.285.500

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

21.421.100

 

59.477.900

80.899.000

§ 2

 

Es werden mit dem 1. Nachtragshaushaltsplan festgesetzt:

 

im Haushaltsjahr 2022

 

 

von bisher

auf

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

10.000.000 EUR

0 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

21.350.200 EUR

75.258.000 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

40.000.000 EUR

40.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1.326,28

1.349,25

 

 

 

Im Haushaltsjahr 2023

 

 

von bisher

auf

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

23.500.000 EUR

35.500.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

14.192.000 EUR

32.241.900 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

40.000.000 EUR

40.000.000 EUR

4. die Gesamtzahl der im Stellenplan ausgewiesenen Stellen auf

1.326,28

1.349,25

 

§ 6

Mit dem 1. Nachtragshaushalt wird geändert:

 

Bewirtschaftungsregelungen

 

7. Die Aufwendungen und dazugehörenden Auszahlungen werden bei den folgenden Produktkonten gem. § 23 Abs. 1 Ziffer 3 GemHVO - Doppik für übertragbar erklärt:

 

111030.531819/731819

Zuschüsse an übrige Bereiche Fond Covid 19

 

111030.543100/743110

Gutachterkosten

bis zu einer Höhe von 250.000 € für Prüfauftrag Kreisfreiheit

111060.531819/731819

Zuschüsse an übrige Bereiche Härtefallfond Energie

 

561000.531800/731800

Zuschüsse an übrige Bereiche

bis zu einer Höhe von 75.000 €

 


Abstimmung einschließlich der sich aus TOP 10 ergebenden Änderungen:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

 

10

5

3

 

2

 

 

 

Nein:

 

 

 

 

2

 

 

2

1

Enthaltung:

9

 

 

 

 

 

2

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 20 Ja-, 5 Nein-Stimmen und 11 Enthaltungen mehrheitlich angenommen.