Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 20, Nein: 15

Beschluss

 

1) Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Härtefall-Fond Energienotstand“ in Höhe von zunächst 1000000.- € einzurichten und die dafür benötigten Mittel in den Nachtragshaushalt einzustellen.

a) Der Fond wird zunächst auf ein Jahr begrenzt (31.12.2023).

b) gestrichen.

c) Die Verwaltung ermittelt die Gesamtzahl der möglichen Sperren, entwickelt Kriterien für Härtefälle, definiert den Antragsberechtigten Personenkreis (z.B. Empfänger*innen SGB XII, Wohngeld und andere Geringverdiener*innen) und führt Gespräche mit den Stadtwerken zur teilweisen Übernahme der jeweiligen Energiekosten.

d) Eine „Doppelförderung“ durch eventuell folgende Bundesgesetze wird durch die Förderkriterien der Verwaltung ausgeschlossen.

e) Für die Bearbeitung des Fonds werden zwei Stellen im Bereich Sozialamt in den Nachtragsstellenplan eingestellt, die nach Ende des Fonds im Bereich 501 und 502 verbleiben.

                         

 


Abstimmung über den so geänderten Antrag:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

 

10

5

 

 

2

 

2

1

Nein:

8

 

 

3

2

 

2

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 20 Ja-Stimmen und 15 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.

 

Herr Matthes nimmt wieder an der Sitzung teil.