Sitzung: 14.09.2022 Stadtwerkeausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 12
Vorlage: A 22/0380
Beschluss:
Die
Werkleitung wird gebeten zu prüfen, in wieweit die Einführung eines
Energieausgleiches für Privathaushalte mit Kundenvertrag bei den Stadtwerken
für die Gasversorgung um beispielsweise 10 Cent pro Kilowattstunde Gas für die
ersten 4000 kWh rechtlich und organisatorisch möglich ist.
Auf
Basis der bekannten Kundenanzahl und Verbräuchen in den vergangenen Jahren ist
die finanzielle Belastung des Stadtwerkekonzerns zu ermitteln und es sind
Alternativen zu beleuchten.
Des
Weiteren bitten wir die Werkleitung auch die Möglichkeit einer Gutschrift bei
Unterschreiten der Grundversorgungsmenge von 4000 kWh zu prüfen und zu
berechnen.
Eine
vergleichbare Rechnung ist ebenfalls für die Versorgung mit Fernwärme zu
erstellen.
Ziel
der Maßnahme ist es, den Bürgern mit Gas- oder Fernwärmeanschluss in der Stadt
Norderstedt eine bezahlbare Grundenergieversorgung mit geringem
Verwaltungsaufwand zu ermöglichen, ohne die Motivation zum Energiesparen aus
dem Blick zu lassen und dieses auch diskriminierungsfrei für alle umzusetzen.
Sollten
der Werkleitung im Prüfverfahren andere verwaltungsarme Möglichkeiten zur
Erreichung dieses Zieles bekannt werden, so sind diese ebenfalls dem Ausschuss
vorzustellen.
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
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1 |
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1 |
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Nein: |
3 |
3 |
2 |
2 |
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1 |
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1 |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei 2 Ja-Stimmen und 12
Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.