Beschluss:

 

Das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung nach §§ 3 Absatz 1 und 4 Absatz 1 BauGB wird gebilligt. Das Ergebnis ist den tabellarischen Vermerken der Verwaltung vom 26.08.2022 in den Anlagen 2 und 4 der Vorlage B 22/0345 (Tabellen Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und Abwägungsvorschlag über die Stellungnahmen der Öffentlichkeit) zu entnehmen.


Die Verwaltung wird beauftragt, auf Grundlage der Ergebnisse der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung entsprechend den Abwägungsvorschlägen der Verwaltung vom 26.08.2022 (Anlage 2 und 4 zu Vorlage B 22/0345) den Entwurf zu fertigen.

 

Die Schreiben mit den eingegangenen Stellungnahmen sowie die Niederschrift der öffentlichen Veranstaltung vom 27.06.2022 sind als Anlagen Nr. 3, 5 und 6 der Vorlage B 22/0345 beigefügt.

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

Auf Grund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder: 15;

davon anwesend: 14; Ja-Stimmen: 12; Stimmenenthaltung: 2, somit einstimmig beschlossen

Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

3

3

2

2

1

 

1

 

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

1

 

1

 

Befangen: