Beschluss:

Gemäß §§ 2 ff. BauGB wird die Aufstellung des Bauleitplanes, Bebauungsplan Nr. 344 Norderstedt „Friedrichsgabe Mitte“, Gebiet: südlich Quickborner Straße, westlich Ulzburger Straße, nördlich Erlengang in Verlängerung bis Ulzburger Straße 539 sowie östlich AKN-Trasse und Wegeverbindung zwischen Distelweg 31 und Erlengang 22, beschlossen.

 

Der Geltungsbereich ist in der Planzeichnung vom 20.10.2022 festgesetzt (vgl. verkleinerte Fassung in Anlage 2 zur Vorlage B 22/0401). Diese Planzeichnung ist Bestandteil des Beschlusses.

 

Für das Plangebiet werden folgende Planungsziele angestrebt:

 

-       Sicherung und Fortentwicklung von Baurechten für die Wohnbebauung

-       Sicherung der verkehrlichen Erschließung und Verbesserung der Stellplatzsituation

-       Sicherung und Entwicklung einer Mischgebietsnutzung entlang der Ulzburger Straße

-       Erhalt und Sicherung des vorhandenen Baumbestandes und weiterer Grünstrukturen

-       Sicherung und Entwicklung der Gemeinbedarfseinrichtungen.


Die rechtsverbindlichen Bebauungspläne Nr. 1 - Friedrichsgabe - 1. Änderung, Gebiet: Friedrichsgabe Mitte; Nr. 1 - Friedrichsgabe - 2. Änderung, Gebiet: Friedrichsgabe Mitte (Grundstücke an der Königsberger Straße und Nelkengang); Nr. 1 - Friedrichsgabe - 6. Änderung, Gebiet: Friedrichsgabe Mitte (südlich Quickborner Straße) und Nr. 1 - Friedrichsgabe - 8. Änderung, Gebiet: „Erlengang“ (zwischen Erlengang/Alster-Nord-Bahn/Quickborner Straße/Ulzburger Straße), werden im überplanten Bereich aufgehoben.

 

Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).

 

Aufgrund des § 22 GO waren keine Ausschussmitglieder von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Die gesetzliche Anzahl der Ausschussmitglieder nach § 7 Abs. 1 Nr. 6 Hauptsatzung: 15

 

davon anwesend 14; Ja-Stimmen: 14; Nein-Stimmen: 0; Stimmenenthaltung: 0.

 

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

3

3

2

2

1

1

1

1

 

Nein:

-

-

-

-

-

-

-

-

 

Enthaltung:

-

-

-

-

-

-

-

-

 

 

Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.