Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 1, Enthaltungen: 6

 

Beschluss:

 

1)    Die Gebühren für die Leistungen der Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt werden ab dem 1. Januar 2023 gemäß Anlage 1 zur Beschlussvorlage B 22/0409/1 festgesetzt.

 

2)  Die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt wird in der Fassung der Anlage 2 zur Beschlussvorlage B 22/0409/1 beschlossen.

 

3)    Die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Annahme von Abfällen auf dem Wertstoffhof Friedrich-Ebert-Straße 76 in Norderstedt (Wertstoffhofgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 3 zur Beschlussvorlage B 22/0409/1 beschlossen.

 

Trotz dieser Anhebungen bietet die Stadt Norderstedt weiterhin ein sehr umfangreiches Servicepaket rund um die Abfallsammlung, -verwertung und -beseitigung mit vielen nicht gesondert gebührenpflichtigen Leistungen zu (im Vergleich zu anderen entsorgungspflichtigen Körperschaften) sehr günstigen Gebühren an.

 

 

 


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

 

2

2

 

1

1

 

1

 

Nein:

 

1

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

3

 

 

2

 

 

1

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Abstimmungsergebnis: mit 7 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 6 Enthaltungen,

                                      mehrheitlich angenommen