Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

Frau Glagau bittet darum, den Ausschuss darüber zu informieren, ob es zu einer Umsatzsteuerpflicht von 19% auf die Leistungen des AZV Pinneberg, Hamburg Wasser und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg mit erhöhender Wirkungen auf die Schmutzwassergebühren der Stadt Norderstedt kommen wird.

 

Die rechtliche Prüfung durch Frau Dr. Dengel aus dem Fachbereich Organisation und Recht hat ergeben, dass die Stadt Norderstedt auf dem Gebiet der Schmutzwasser-/ Abwasserbeseitigung gem. § 2b UStG nicht umsatzsteuerpflichtig ist.

 

Die Stadt Norderstedt handelt aufgrund öffentlicher-rechtlicher Verträge mit dem AZV und der Stadt Hamburg im hoheitlichen Bereich. Gem. § 2b Abs. 1 S. 1 UStG gilt die Stadt Norderstedt daher nicht als Unternehmer gem. § 2 UStG. Anhaltspunkte für größeren Wettbewerbsverzerrungen gem. § 2b Abs. 1 S. 2 UStG liegen nicht vor. § 2b Abs. 4 UStG ist nicht einschlägig.

 

Die Schmutzwassergebühr der Stadt Norderstedt verbleiben somit bei 2,12 Euro pro m³, wie von der Stadtvertretung am 01.11.2022 beschlossen.