Sachverhalt:
Frau
Glagau bittet darum, den Ausschuss darüber zu informieren, ob es zu einer
Umsatzsteuerpflicht von 19% auf die Leistungen des AZV Pinneberg, Hamburg
Wasser und der Gemeinde Henstedt-Ulzburg mit erhöhender Wirkungen auf die
Schmutzwassergebühren der Stadt Norderstedt kommen wird.
Die
rechtliche Prüfung durch Frau Dr. Dengel aus dem Fachbereich Organisation und
Recht hat ergeben, dass die Stadt Norderstedt auf dem Gebiet der
Schmutzwasser-/ Abwasserbeseitigung gem. § 2b UStG nicht umsatzsteuerpflichtig
ist.
Die
Stadt Norderstedt handelt aufgrund öffentlicher-rechtlicher Verträge mit dem
AZV und der Stadt Hamburg im hoheitlichen Bereich. Gem. § 2b Abs. 1 S. 1 UStG
gilt die Stadt Norderstedt daher nicht als Unternehmer gem. § 2 UStG.
Anhaltspunkte für größeren Wettbewerbsverzerrungen gem. § 2b Abs. 1 S. 2 UStG
liegen nicht vor. § 2b Abs. 4 UStG ist nicht einschlägig.
Die
Schmutzwassergebühr der Stadt Norderstedt verbleiben somit bei 2,12 Euro pro
m³, wie von der Stadtvertretung am 01.11.2022 beschlossen.