Beschluss:

 

Die nachfolgende 2. Nachtragshaushaltssatzung 2022/2023 wird beschlossen:

 

2. Nachtragshaushaltssatzung

der Stadt Norderstedt für das Haushaltsjahr 2022/2023

 

 

Aufgrund des § 80 der Gemeindeordnung wird nach Beschluss der Stadtvertretung vom xx.xx.xxxx folgende 2. Nachtragshaushaltssatzung für die Haushaltsjahre 2022/2023 erlassen:

 

 

§ 1

Mit dem 2. Nachtragshaushalt werden

 

im Haushaltsjahr 2022

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

28.979.400

 

384.264.300

413.243.700

Gesamtbetrag der Aufwendungen

20.480.000

 

374.661.800

395.141.800

Jahresüberschuss

8.499.400

 

9.602.500

18.101.900

Jahresfehlbetrag

0

 

0

0

 

 

 

 

 

 

 

 

 

im Haushaltsjahr 2022

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

17.070.800

 

367.552.200

384.623.000

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

2.967.000

 

349.820.800

352.787.800

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

5.744.100

 

17.398.600

23.142.700

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

 

8.901.800

68.127.600

59.225.800

 

im Haushaltsjahr 2023

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1. im Ergebnisplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Erträge

3.276.500

 

380.958.100

384.234.600

Gesamtbetrag der Aufwendungen

4.145.500

 

377.715.900

381.861.400

Jahresüberschuss

 

869.000

3.242.200

2.373.200

Jahresfehlbetrag

0

0

0

0

 

im Haushaltsjahr 2023

 

erhöht um

vermindert um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplans einschließlich der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

nunmehr

festgesetzt auf

 

EUR

EUR

EUR

EUR

2. im Finanzplan der

 

 

 

 

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

5.892.400

 

355.795.800

361.688.200

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

4.227.800

 

353.795.000

358.022.800

Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

18.239.800

 

56.285.500

74.525.300

Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit und der Finanzierungstätigkeit

27.652.300

 

80.899.000

108.551.300

 

 

§ 2

 

Es werden mit dem 2. Nachtragshaushaltsplan festgesetzt:

 

im Haushaltsjahr 2022

 

 

von bisher

auf

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

0 EUR

3.757.100 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

75.258.000 EUR

79.446.100 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

40.000.000 EUR

40.000.000 EUR

 

Im Haushaltsjahr 2023

 

 

von bisher

auf

1. der Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen auf

35.500.000 EUR

53.500.000 EUR

2. der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen auf

32.241.900 EUR

52.831.900 EUR

3. der Höchstbetrag der Kassenkredite

40.000.000 EUR

40.000.000 EUR

 

§ 6

 

Bewirtschaftungsregelungen

 

4. Zweckbindungen gem. 21 GemHVO-Doppik

 

     f.)    Die Einzahlungen bei Produktkonto 111030.446130 Schadensersatz MeNo/Tribühne unterliegen der Zweckbindung und dürfen für entsprechende Mehrauszahlungen beim Produktkonto 111030.544130 Schadensfall MeNo/Tribühne verwendet werden.

 

7. Die Aufwendungen und dazugehörigen Auszahlungen werden bei den folgenden Produktkonten gem. § 23 Abs. 1 Ziffer 3 GemHVO-Doppik für übertragbar erklärt:

 

 

111030.531819/731819

Zuschüsse an übrige Bereiche Fond Covid 19

 

111030.543100/743110

Gutachterkosten

bis zu einer Höhe von 250.000 € für Prüfauftrag Kreisfreiheit

111030.544130/744130

Schadensfall MeNo/Tribühne

 

111060.531819/731819

Zuschüsse an übrige Bereiche Härtefallfond Energie

 

511100.559902/759902

Sonstige Finanzaufwendungen Erst. Städtebauförderungsmittel

 

561000.531800/731800

Zuschüsse an übrige Bereiche

bis zu einer Höhe von 75.000 €

 

 

 


Abstimmung über den so geänderten, gesamten Beschlussvorschlag:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

3

3

2

2

1

1

1

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 14 Ja-Stimmen einstimmig als Empfehlung für die Stadtvertretung beschlossen.