Beschluss:
a) Entscheidung über die Behandlung der Stellungnahmen
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen folgender
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (im Folgenden benannt mit
der laufenden Nummer der Anlage 3 zur Vorlage) werden
berücksichtigt
12
nicht berücksichtigt
9.4,
zur Kenntnis genommen
1.- 8., 9.1- 9.3, 9.5- 9.10, 10, 11, 13
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen der Behörden und
sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf die Ausführungen zur Sach- und
Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage dieser Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Entscheidung über
die Behandlung der Stellungnahmen Privater im Rahmen der
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB.
Die vor, während
oder nach der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen Privater (im
Folgenden benannt mit der laufenden Nummer der Anlage 5 zur Vorlage) werden
nicht berücksichtigt
1.2, 1.5, 1.7-1.22
zur Kenntnis genommen
1., 1.1, 1.3, 1.4, 1.6
Hinsichtlich der
Begründung über die Entscheidung zu den Stellungnahmen Privater wird auf die
Ausführungen zur Sach- und Rechtslage beziehungsweise die o.g. Anlage der
Vorlage Bezug genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, diejenigen, die Stellungnahme abgegeben
haben, von dem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
b)
Satzungsbeschluss
Auf Grund des § 10
BauGB sowie nach § 84 der Landesbauordnung von Schleswig-Holstein wird der Bebauungsplan Nr. 334 Norderstedt
"zwischen Berliner Allee und der U-Bahnlinie U1", Gebiet: Flurstücke
90/75, 90/77, 90/79, 85/24, Flur 15 der Gemarkung Garstedt und ein Abschnitt
Berliner Allee bestehend aus dem Teil A - Planzeichnung – (Anlage 7 zur Vorlage) und dem
Teil B - Text – (Anlage 8 zur Vorlage) sowie dem Vorhabenplan (in der Anlage 11)
in der zuletzt geänderten Fassung vom 11.11.2022, als Satzung beschlossen.
Die Begründung in
der Fassung vom 11.11.2022 (Anlage 9 zur Vorlage) wird gebilligt. Der Durchführungsvertrag
(Anlage 10 zur Vorlage) wird zur Kenntnis genommen.
Der Beschluss des
Bebauungsplanes durch die Stadtvertretung ist nach § 10 BauGB ortsüblich
bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit
Begründung während der Sprechstunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft
verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der rechtskräftige
Bebauungsplan ins Internet unter der Adresse www.norderstedt.de eingestellt ist
und über den Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein zugänglich ist.
Der Bebauungsplan
wurde nach § 13 a BauGB im beschleunigten Verfahren aufgestellt, daher wurde
von der Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.
Auf Grund des § 22
GO waren keine Stadtvertreter von der Beratung und von der Beschlussfassung
ausgeschlossen.
Abstimmung über a):
|
CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
9 |
9 |
3 |
5 |
2 |
2 |
2 |
2 |
0 |
Nein: |
|
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei 34 Ja-Stimmen einstimmig angenommen.
Abstimmung über b):
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CDU |
SPD |
B90/Die Grünen |
WiN |
FDP |
Die Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
9 |
9 |
|
|
2 |
2 |
|
2 |
0 |
Nein: |
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|
3 |
5 |
|
|
2 |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei 24 Ja- und 10 Nein-Stimmen mehrheitlich angenommen.