Sachverhalt:
Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist seit Dezember 2019 in
Kraft. Mit dem BEHG wurde ein Preis für Treibhausgasemissionen in den Sektoren
Wärme und Verkehr eingeführt, so für Mineralölprodukte wie Benzin, Diesel,
Kerosin und Heizöl sowie Erdgas und Flüssiggas.
Ab 2024 werden
dann viele weitere Brennstoffe mit einbezogen: unter anderem auch als Brennstoff eingesetzte aufbereitete
Abfälle.
Mit Sorge
betrachtet das Betriebsamt, dass ab dem 1. Januar 2024 auch Siedlungsabfälle
zur Beseitigung als „Brennstoff“ eingestuft werden sollen und die
Müllverbrennung in den nationalen Emissionshandel aufgenommen werden soll. Eine
solche CO2-Bepreisung von Abfällen würde zu deutlich steigenden Abfallgebühren
führen, ohne dass ein solcher Schritt eine Lenkungswirkung dahingehend
entfalten kann, fossile CO2-Emissionen aus der Abfallentsorgung zu reduzieren.
Ein Gutachten des
Verbandes kommunaler Unternehmen kommt zu dem Schluss, dass ein nationaler CO
2-Preis für Siedlungsabfälle zu deutlich steigenden Abfallgebühren führen
wird.
„So würde z.B. ein CO2-Preis von 100 €/t CO2 bei
einem mittleren
Abfallaufkommen und einer angenommenen Gebührenhöhe
von 70
€/(E*a) rechnerisch zu einer Gebührenerhöhung von
bis zu 13 % führen.“
„Für eine vierköpfige Familie in einer Großstadt
wären das über 50 Euro.“
Über die weitere
Entwicklung wird das Betriebsamt informieren.