Beschluss: Kenntnisnahme

Sachverhalt:

 

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist seit Dezember 2019 in Kraft. Mit dem BEHG wurde ein Preis für Treibhausgasemissionen in den Sektoren Wärme und Verkehr eingeführt, so für Mineralölprodukte wie Benzin, Diesel, Kerosin und Heizöl sowie Erdgas und Flüssiggas.

 

Ab 2024 werden dann viele weitere Brennstoffe mit einbezogen: unter anderem auch als Brennstoff eingesetzte aufbereitete Abfälle.

 

Mit Sorge betrachtet das Betriebsamt, dass ab dem 1. Januar 2024 auch Siedlungsabfälle zur Beseitigung als „Brennstoff“ eingestuft werden sollen und die Müllverbrennung in den nationalen Emissionshandel aufgenommen werden soll. Eine solche CO2-Bepreisung von Abfällen würde zu deutlich steigenden Abfallgebühren führen, ohne dass ein solcher Schritt eine Lenkungswirkung dahingehend entfalten kann, fossile CO2-Emissionen aus der Abfallentsorgung zu reduzieren.

 

Ein Gutachten des Verbandes kommunaler Unternehmen kommt zu dem Schluss, dass ein nationaler CO 2-Preis für Siedlungsabfälle zu deutlich steigenden Abfallgebühren führen

wird.

„So würde z.B. ein CO2-Preis von 100 €/t CO2 bei einem mittleren

Abfallaufkommen und einer angenommenen Gebührenhöhe von 70

€/(E*a) rechnerisch zu einer Gebührenerhöhung von bis zu 13 % führen.“

„Für eine vierköpfige Familie in einer Großstadt wären das über 50 Euro.“

 

Über die weitere Entwicklung wird das Betriebsamt informieren.