Beschluss: Kenntnisnahme

Die CDU-Fraktion bittet um die schriftliche Beantwortung folgender Fragen und Aussagen zum Umfeld des Glashütter Markt:

1.    Ist es angemessene Umweltpolitik, Bäume für einen Parkplatz am Glashütter Markt zu opfern?

2.    Warum wurden auf einem Grundstück Poppenbütteler Straße / Ecke Segeberger Chaussee (gegenüber von Lidl) alle Bäume und Büsche gefällt (Genehmigung?) um Platz für „Schrott“-Autos zu schaffen?

3.    ZOB Glashütte:

·         Fahrradweg endet im Nirwana – Blindenleitweg endet im Nirwana

·         Fußgängerweg ist überdimensioniert. Hier hätte man entweder einen Grünstreifen verlängern können oder evtl. doch noch PKW-Abstellplätze schaffen können.

·         Radwegmarkierung stimmt nicht mit dem Fußweg überein.

 

Die Verwaltung antwortet:

Zu 1.:

Beim Glashütter Markt handelt es sich um ein privates Grundstück, so dass aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Darlegung des Sachverhalts erfolgen kann.

Es sei angemerkt, dass im Umfeld des Glashütter Marktes in den letzten 1,5 Jahren keine uralten Rotbuchen gefällt wurden.

Zu 2.:

Es handelt sich ebenfalls um ein Privatgrundstück. Zum laufenden Verfahren kann aus Datenschutzgründen keine Auskunft erteilt werden.

Zu 3.:

Das Blindenleitsystem ist nach den gültigen DIN-Vorschriften (DIN 32984) umgesetzt worden. Der Trennstreifen zwischen Geh- und Radweg ist nicht Bestandteil des Blindenleitsystems, sondern trennt den Geh- und Radweg optisch und taktil voneinander. Deshalb endet der Trennstreifen auch mit Ende des getrennten Geh- und Radweges, da der Radverkehr im Anschluss gemeinsam mit dem Fußverkehr geführt wird.

Im Bereich der Mittelstraße sind noch geringfügige Anpassungen geplant, um die Radverkehrsführung in Richtung Mittelstraße zu verdeutlichen.

Im Abschnitt Mittelstraße bis Segeberger Chaussee handelt es sich nicht um einen Gehweg, sondern um einen gemeinsamen Geh- und Radweg, der vom Radverkehr in beide Richtungen benutzt werden muss. Gemäß einschlägigen Richtlinien und der Vorgabe der Oberen Straßenverkehrsbehörde müssen derartige Wege mindestens 3 Meter Breite aufweisen. Der Geh- und Radweg wurde mit einer Breite von 3,75 Meter hergestellt und entspricht somit der Norm. Für zusätzliche Parkstände stehen keine Flächen zur Verfügung, da diese mit zwei Meter Breite zu veranschlagen sind. In dem angesprochenen Abschnitt in der Tangstedter Landstraße befindet sich bereits ein straßenbegleitender Grünstreifen.

Nach den technischen Regelwerken werden Furten für den Radverkehr so breit markiert wie die angrenzenden Radwege. In der Mittelstraße wurde eine Furt mit einer Breite von 4 Metern markiert. Diese orientiert sich an der Breite der Absenkungen, weil nur dieser Bereich zum Queren geeignet ist.