Beschluss: noch nicht festgelegt

Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0

Herr Erster Stadtrat Dr.Freter stellt kurz den aktuellen Stand der Satzung und deren Behandlung bei der Stiftungsaufsicht vor.

 

Herr Stender nimmt ab 18.56 Uhr an der Sitzung teil, Herr Maletzke geht um 18.56 Uhr.

 

Frau Schmitt legt einen Fragen- / Änderungskatalog der CDU Fraktion vor (siehe Anlage 1), der dann gemeinsam durchgegangen wird:

 

1.        Hinzufügen der Bestätigung, dass die Stadt keinerlei Folgekosten zu tragen hat

 

Hierzu stellt Herr Oettlein einen Ergänzungsantrag (siehe Anlage 2), über den leicht verändert abgestimmt wird. Der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften beschließt einstimmig bei einer Enthaltung:

 

“Mögliche Investitionskosten wie auch die Kosten für die laufende Bewirtschaftung sowie die Personalkosten für ein zu errichtendes Gebäude sind zukünftig ausschließlich von der Stiftung zu tragen.”

 

2.        Heimfall des zur Nutzung bereitgestellten Grundstückes bei Auflösung oder Umwandlung der Stiftung

 

Herr Erster Stadtrat Dr.Freter verweist hierzu auf den nachträglich übersandten § 12 der Satzung, der so mit der Kommunalaufsicht entsprechend abgestimmt worden ist.

 

3.        Es ist zu klären, ob die Stiftung immer die Förderrichtlinien für städtische Kulturträger erfüllt, bevor ihr städtische Räume unentgeltlich zur Verfügung gestellt werden. (Die Stiftung könnte auch als selbstständiger Träger auftreten).

 

Die Kulturstiftung soll städtische Räume wie insbesondere den Festsaal kostenfrei nutzen können. Hierzu ist ein entsprechender Vertrag zwischen der Stadt und der Stiftung abzuschließen. Es ist nicht geplant, die Stiftung als Kulturträger anzuerkennen, da ansonsten über die Kulturförderrichtlinien weitere Zuschussmöglichkeiten gegeben wären.

 

4.        Im Stiftungsrat sollte allgemeiner gehalten “der Vertreter einer Norderstedter Schule” Mitglied sein, um etwaige spätere Veränderungen zuzulassen.

 

Der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften diskutiert diesen Wunsch. Herr Bultmann, Leiter des Gymnasiums Harksheide, schlägt hierzu vor, den entsprechenden Passus um “oder ein / eine von ihm beauftragter VertreterIn” zu ergänzen. Es wird in der Diskussion die besondere Verbindung – räumlich und inhaltlich – zwischen der Stiftung und dem Gymnasium Harksheide nochmals deutlich gemacht.

 

5.        zu § 8 Abs. 5 der Satzung: Ist Herr George ehrenamtlich für die Stiftung zuständig ? Wer erstattet die notwendige Auslagen ? und

6.        zu Anlage 3b: Was bedeutet für die Stadt Norderstedt voraussichtlich der Aufwand für die “Geschäftsbesorgung” ?

 

Die Mitarbeit im Stiftungsrat und die damit verbundene Geschäftsführung durch die, den LeiterIn der Musikschule wird Teil des Arbeitsplatzes. Es ist somit nicht von einer ehrenamtlichen Tätigkeit auszugehen. Notwendige Auslagen gibt es nicht. Kapazitäten können in der Musikschule dadurch gewonnen werden, dass durch EDV Verbesserungen rationeller gearbeitet wird. Die durch das Projekt Anatevka gebundene Arbeitskraft kann ebenfalls ab August für die Stiftung eingesetzt werden.

 

Weitere Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet. Auf Antrag der CDU erfolgt eine Sitzungsunterbrechung von 19.40-19.46 Uhr.

 

Danach wird einstimmig bei 5 Enthaltungen beschlossen:

 

 

“Die Stadt Norderstedt tritt als einer der Stifter der Norderstedter Kultur-Stiftung bei. Die beiliegende Satzung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Das Grundstück am Gymnasium Harksheide (Flurstück 57/362 der Flur 6 Gemarkung Harksheide, Teilfäche von ca. 1.520 m², markiert in der Anlage 6 mit a/b/c/d) wird der Norderstedter Kultur-Stiftung zur Nutzung überlassen. Ferner werden Räumlichkeiten der Stadt Norderstedt unentgeltlich zur Verfügung gestellt.Nicht zweckgebundene Erbschaften, die der Stadt Norderstedt zufallen, werden ebenfalls der Stiftung übereignet. Näheres ist durch Verträge zu regeln.

Die Musikschule des FORUM der Stadt Norderstedt wird mit der Geschäftsbesorgung, der weiteren Konzeption sowie der Koordination der kulturellen Bildung für Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Bereichen Musik, Tanz, Theater und bildende Kunst beauftragt.

Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.”

 

 

PROTOKOLLAUSZUG: 444, 102, 30