Sitzung: 14.06.2001 Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften
Beschluss: noch nicht festgelegt
Abstimmung: JA-Stimmen:0 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0142.1
Herr
Erster Stadtrat Dr.Freter stellt kurz den aktuellen Stand der Satzung und deren
Behandlung bei der Stiftungsaufsicht vor.
Herr
Stender nimmt ab 18.56 Uhr an der Sitzung teil, Herr Maletzke geht um 18.56
Uhr.
Frau
Schmitt legt einen Fragen- / Änderungskatalog der CDU Fraktion vor (siehe
Anlage 1), der dann gemeinsam durchgegangen wird:
1.
Hinzufügen
der Bestätigung, dass die Stadt keinerlei Folgekosten zu tragen hat
Hierzu
stellt Herr Oettlein einen Ergänzungsantrag (siehe Anlage 2), über den leicht
verändert abgestimmt wird. Der Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften
beschließt einstimmig bei einer Enthaltung:
“Mögliche
Investitionskosten wie auch die Kosten für die laufende Bewirtschaftung sowie
die Personalkosten für ein zu errichtendes Gebäude sind zukünftig
ausschließlich von der Stiftung zu tragen.”
2.
Heimfall
des zur Nutzung bereitgestellten Grundstückes bei Auflösung oder Umwandlung der
Stiftung
Herr
Erster Stadtrat Dr.Freter verweist hierzu auf den nachträglich übersandten § 12
der Satzung, der so mit der Kommunalaufsicht entsprechend abgestimmt worden
ist.
3.
Es
ist zu klären, ob die Stiftung immer die Förderrichtlinien für städtische
Kulturträger erfüllt, bevor ihr städtische Räume unentgeltlich zur Verfügung
gestellt werden. (Die Stiftung könnte auch als selbstständiger Träger
auftreten).
Die
Kulturstiftung soll städtische Räume wie insbesondere den Festsaal kostenfrei
nutzen können. Hierzu ist ein entsprechender Vertrag zwischen der Stadt und der
Stiftung abzuschließen. Es ist nicht geplant, die Stiftung als Kulturträger
anzuerkennen, da ansonsten über die Kulturförderrichtlinien weitere
Zuschussmöglichkeiten gegeben wären.
4.
Im
Stiftungsrat sollte allgemeiner gehalten “der Vertreter einer Norderstedter
Schule” Mitglied sein, um etwaige spätere Veränderungen zuzulassen.
Der
Ausschuss für Kultur und Städtepartnerschaften diskutiert diesen Wunsch. Herr
Bultmann, Leiter des Gymnasiums Harksheide, schlägt hierzu vor, den
entsprechenden Passus um “oder ein / eine von ihm beauftragter VertreterIn” zu
ergänzen. Es wird in der Diskussion die besondere Verbindung – räumlich und
inhaltlich – zwischen der Stiftung und dem Gymnasium Harksheide nochmals
deutlich gemacht.
5.
zu
§ 8 Abs. 5 der Satzung: Ist Herr George ehrenamtlich für die Stiftung zuständig
? Wer erstattet die notwendige Auslagen ? und
6.
zu
Anlage 3b: Was bedeutet für die Stadt Norderstedt voraussichtlich der Aufwand
für die “Geschäftsbesorgung” ?
Die
Mitarbeit im Stiftungsrat und die damit verbundene Geschäftsführung durch die,
den LeiterIn der Musikschule wird Teil des Arbeitsplatzes. Es ist somit nicht
von einer ehrenamtlichen Tätigkeit auszugehen. Notwendige Auslagen gibt es
nicht. Kapazitäten können in der Musikschule dadurch gewonnen werden, dass durch
EDV Verbesserungen rationeller gearbeitet wird. Die durch das Projekt Anatevka
gebundene Arbeitskraft kann ebenfalls ab August für die Stiftung eingesetzt
werden.
Weitere
Fragen der Ausschussmitglieder werden beantwortet. Auf Antrag der CDU erfolgt
eine Sitzungsunterbrechung von 19.40-19.46 Uhr.
Danach
wird einstimmig bei 5 Enthaltungen beschlossen:
“Die
Stadt Norderstedt tritt als einer der Stifter der Norderstedter Kultur-Stiftung
bei. Die beiliegende Satzung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Das
Grundstück am Gymnasium Harksheide (Flurstück 57/362 der Flur 6 Gemarkung
Harksheide, Teilfäche von ca. 1.520 m², markiert in der Anlage 6 mit a/b/c/d)
wird der Norderstedter Kultur-Stiftung zur Nutzung überlassen. Ferner werden
Räumlichkeiten der Stadt Norderstedt unentgeltlich zur Verfügung gestellt.Nicht
zweckgebundene Erbschaften, die der Stadt Norderstedt zufallen, werden
ebenfalls der Stiftung übereignet. Näheres ist durch Verträge zu regeln.
Die
Musikschule des FORUM der Stadt Norderstedt wird mit der Geschäftsbesorgung,
der weiteren Konzeption sowie der Koordination der kulturellen Bildung für
Kinder, Jugendliche und Erwachsene in den Bereichen Musik, Tanz, Theater und
bildende Kunst beauftragt.
Die
Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Änderungen vorzunehmen.”
PROTOKOLLAUSZUG:
444, 102, 30