Beschluss: Kenntnisnahme

Die WiN Fraktion wird in steigendem Maße von den Bürgerinnen angesprochen und darauf hingewiesen, dass im Stadtgebiet verstärkt Ratten gesichtet werden. Auch die Fraktion ist der Meinung, dass die Population stark angestiegen ist. Ratten werden nicht nur bei Dunkelheit, sondern auch bei Tage gesichtet.

 

 

Fragen:

 

Hat die Stadt Norderstedt eine Erhöhung der Population festgestellt?

 

Wie hoch ist die Meldequote?

 

Hat die Stadt Norderstedt eine zentrale Strategie zur Rattenbekämpfung?

 

Wie viele Einsätze der Stadt zur Rattenbekämpfung gibt es und ist die Anzahl der Einsätze angestiegen?

 

Sachverhalt:

 

Wenn Bürger*innen gesichtete Ratten bei der Stadt melden, wird zunächst gefragt, ob die Ratten vom Privatgelände oder an anderer Stelle vom Privatgelände oder an anderer Stelle gesichtet wurden. Grundbesitzer werden aufgefordert, einen Kammerjäger mit der Bekämpfung zu beauftragen. Dieser kommt dann, stellt die Rattengänge auf und kassiert 300,- € vom Grundbesitzer. Und das, obwohl nicht klar ist, woher die Ratten kommen.

 

Da es aber keine blauen und grünen Ratten gibt, die klar auf privat oder städtisch zuzuordnen sind, sind wir der Auffassung, dass diese individuelle Bekämpfung nicht zielführend ist. Besonders bitten wir, die Bearbeitung der Anfrage darauf abzustellen und zu untersuchen, inwieweit eine zentrale, stadtweite und wiederkehrende Bekämpfung angezeigt ist. Hier sollten jeweils ganze Bereiche, Stadtteile und/oder Straßen zentral und dauerhaft bearbeitet werden.     

 

Antwort der Verwaltung:

 

Die nachstehenden Vergleichszahlen der letzten 3 Jahre sind aus Sicht der Verwaltung kein Indiz für ein verstärktes Aufkommen von Ratten im Stadtgebiet. Entsprechend ist auch die Anzahl der Einsätze der Stadt zurückgegangen.       

 

Für die Jahre 2020 – 2022 wurden insgesamt folgende Rattenaufkommen dem Ordnungsamt gemeldet/sind Einsätze der Stadt erfolgt:

 

Jahre                                                    2020                      2021                      2022

 

Meldungen                                            601                        251                         192

 

Einsätze                                                161                        117                           80

durch die Stadt

 

Die Schädlingsbekämpfung gehört nicht zum Bereich der eigenständigen Entscheidungsebene der kommunalen Selbstverwaltung, sondern wird im Rahmen der Gefahrenabwehr von der Ordnungsbehörde der Stadt Norderstedt als Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung wahrgenommen. Hierbei hat sich die Stadt zwingend an den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes – IfSG - auszurichten. Danach obliegt es zunächst grundsätzlich den Eigentümern betroffener Grundstücke selbst geeignete Maßnahmen zu ergreifen und die Kosten für einen Schädlingsbekämpfer zu tragen.  Erst wenn diese Bemühungen erfolglos sind, fällt der Stadt die Aufgabe einer weiteren Bekämpfung zu. Hierfür und auch bei städtischen Grundstücken kann die Stadt im Einzelfall aufgrund eines Rahmenvertrages auf die Dienste einer Fachfirma zurückgreifen.“