Die WiN Fraktion
wird in steigendem Maße von den Bürgerinnen angesprochen und darauf
hingewiesen, dass im Stadtgebiet verstärkt Ratten gesichtet werden. Auch die
Fraktion ist der Meinung, dass die Population stark angestiegen ist. Ratten
werden nicht nur bei Dunkelheit, sondern auch bei Tage gesichtet.
Fragen:
Hat die Stadt
Norderstedt eine Erhöhung der Population festgestellt?
Wie hoch ist die
Meldequote?
Hat die Stadt
Norderstedt eine zentrale Strategie zur Rattenbekämpfung?
Wie viele Einsätze
der Stadt zur Rattenbekämpfung gibt es und ist die Anzahl der Einsätze
angestiegen?
Sachverhalt:
Wenn Bürger*innen
gesichtete Ratten bei der Stadt melden, wird zunächst gefragt, ob die Ratten
vom Privatgelände oder an anderer Stelle vom Privatgelände oder an anderer
Stelle gesichtet wurden. Grundbesitzer werden aufgefordert, einen Kammerjäger
mit der Bekämpfung zu beauftragen. Dieser kommt dann, stellt die Rattengänge
auf und kassiert 300,- € vom Grundbesitzer. Und das, obwohl nicht klar ist,
woher die Ratten kommen.
Da es aber keine
blauen und grünen Ratten gibt, die klar auf privat oder städtisch zuzuordnen
sind, sind wir der Auffassung, dass diese individuelle Bekämpfung nicht
zielführend ist. Besonders bitten wir, die Bearbeitung der Anfrage darauf
abzustellen und zu untersuchen, inwieweit eine zentrale, stadtweite und
wiederkehrende Bekämpfung angezeigt ist. Hier sollten jeweils ganze Bereiche,
Stadtteile und/oder Straßen zentral und dauerhaft bearbeitet
werden.
Antwort der Verwaltung:
Die nachstehenden
Vergleichszahlen der letzten 3 Jahre sind aus Sicht der Verwaltung kein Indiz
für ein verstärktes Aufkommen von Ratten im Stadtgebiet. Entsprechend ist auch
die Anzahl der Einsätze der Stadt
zurückgegangen.
Für die Jahre 2020 –
2022 wurden insgesamt folgende Rattenaufkommen dem Ordnungsamt gemeldet/sind
Einsätze der Stadt erfolgt:
Jahre
2020
2021
2022
Meldungen
601
251
192
Einsätze
161
117
80
durch die Stadt
Die
Schädlingsbekämpfung gehört nicht zum Bereich der eigenständigen
Entscheidungsebene der kommunalen Selbstverwaltung, sondern wird im Rahmen der
Gefahrenabwehr von der Ordnungsbehörde der Stadt Norderstedt als Aufgabe zur
Erfüllung nach Weisung wahrgenommen. Hierbei hat sich die Stadt zwingend an den
Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes – IfSG - auszurichten. Danach obliegt es
zunächst grundsätzlich den Eigentümern betroffener Grundstücke selbst geeignete
Maßnahmen zu ergreifen und die Kosten für einen Schädlingsbekämpfer zu
tragen. Erst wenn diese Bemühungen erfolglos sind, fällt der Stadt die
Aufgabe einer weiteren Bekämpfung zu. Hierfür und auch bei
städtischen Grundstücken kann die Stadt im Einzelfall aufgrund eines
Rahmenvertrages auf die Dienste einer Fachfirma zurückgreifen.“