Beschluss:

 

a)  Im Bereich des Wertstoffhofs werden für Anlieferungen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten oder aus Haushalten, die nicht zur Stadt Norderstedt gehören, zum 1. April 2023 Entgelte wie folgt festgesetzt:


 

b)  Die Entgelt- und Benutzungsordnung des Wertstoffhofs der Stadt Norderstedt für die Entsorgung von Abfällen aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushalten (EntGBo WHN) wird in der Fassung der Anlage 1 zur Vorlage B 22/0501/1 beschlossen.


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

8

10

5

5

2

2

2

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 35 Ja-Stimmen einstimmig beschlossen.