Sitzung: 07.03.2023 Stadtvertretung
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 26
Vorlage: A 23/0060
Beschlussvorschlag:
1.
Der Beschluss der Stadtvertretung STV/012/XII vom 22.10.2019 unter TOP 8
“Geförderter Wohnungsbau in neuen Bebauungsplänen” wird aufgehoben.
2.
Der Beschluss der Stadtvertretung A 13/0658 von 23. April 2013 unter Top 6
„Ausweisung von Baugebieten für geförderten Wohnungsbau: Antrag der
SPD-Fraktion vom 04.04.2013, mit dem dann beschlossenen gemeinsamen Antrag der
CDU und SPD, wird in ursprünglichem Umfang reaktiviert.
3.
Für neue Bebauungspläne in der Stadt Norderstedt gelten ab sofort wieder
folgende Regelungen zur Erstellung und Sicherung bezahlbarer Wohnungen:
-
30 % der geplanten Wohnfläche sind nach den Richtlinien des geförderten
Wohnungsbaus einzuplanen und anzubieten.
-
bei kleineren Bauvorhaben unter 30 Wohneinheiten kann durch Einzelfallentscheidung
der zuständigen Gremien von dieser Regelung abgewichen werden.
Diese
Regelungen sollen u. a. in städtebaulichen Verträgen verpflichtend nach dem
BauGB vereinbart werden.
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die
Grünen |
WiN |
FDP |
Die
Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
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5 |
2 |
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2 |
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Nein: |
8 |
10 |
5 |
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2 |
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1 |
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Enthaltung: |
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Befangen: |
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Bei 9 Ja-Stimmen und 26 Nein-Stimmen mehrheitlich
abgelehnt.