Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 26

Beschlussvorschlag:

 

1. Der Beschluss der Stadtvertretung STV/012/XII vom 22.10.2019 unter TOP 8 “Geförderter Wohnungsbau in neuen Bebauungsplänen” wird aufgehoben.

2. Der Beschluss der Stadtvertretung A 13/0658 von 23. April 2013 unter Top 6 „Ausweisung von Baugebieten für geförderten Wohnungsbau: Antrag der SPD-Fraktion vom 04.04.2013, mit dem dann beschlossenen gemeinsamen Antrag der CDU und SPD, wird in ursprünglichem Umfang reaktiviert.

3. Für neue Bebauungspläne in der Stadt Norderstedt gelten ab sofort wieder folgende Regelungen zur Erstellung und Sicherung bezahlbarer Wohnungen:

- 30 % der geplanten Wohnfläche sind nach den Richtlinien des geförderten Wohnungsbaus einzuplanen und anzubieten.

- bei kleineren Bauvorhaben unter 30 Wohneinheiten kann durch Einzelfallentscheidung der zuständigen Gremien von dieser Regelung abgewichen werden.

Diese Regelungen sollen u. a. in städtebaulichen Verträgen verpflichtend nach dem BauGB vereinbart werden.


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

 

 

 

5

2

 

2

 

 

Nein:

8

10

5

 

 

2

 

1

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 9 Ja-Stimmen und 26 Nein-Stimmen mehrheitlich abgelehnt.