Beschluss:

 

Die Kulturförderrichtlinien der Stadt Norderstedt werden unter dem Punkt 3.5.2 Bezuschussung von weiteren Ausgaben

 

Ø  Investitionen (Einzelanschaffungen über 150,00 € netto)

NEU: Einzelanschaffungen über 250,00 € netto angepasst

sowie um den Satz „Bauliche Maßnahmen/Veränderungen werden nicht bezuschusst“ ergänzt.

Die Änderung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft.

 


Abstimmung:

 

 

AfD

B90/DIE GRÜNEN

CDU

Die Linke

FDP

FW

SPD

WiN

Ja

1

2

3

1

-

1

4

2

Nein

-

-

-

-

-

-

-

-

Enthaltung

-

-

-

-

1

-

-

-

 

Der Kulturausschuss beschließt mit 14 Ja-Stimmen und einer Enthaltung einstimmig.