Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 4

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Härtefallfonds „Energienotstand“ in Höhe von 1.000.000.- € zur Unterstützung von örtlichen Vereinen, Verbänden, Institutionen, sozialen und gesellschaftlichen Einrichtungen zu verwenden. Der Fonds bleibt zunächst auf ein Jahr begrenzt (31.12.2023).

Gefördert werden ausschließlich Vereine, Verbände, Institutionen sowie soziale und gesellschaftliche Einrichtungen mit Sitz in Norderstedt. Die Antragstellung erfolgt mit einem formlosen Antrag an das Dezernat I, Hauptamt, der Stadt Norderstedt. Der Antrag muss folgende Angaben enthalten: Name und Anschrift der Organisation, Darstellung des Sachverhaltes sowie einen Nachweis der zu zahlenden Energiekosten, sowie eine Vergleichsrechnung des zurückliegenden Jahres.

Die Verwaltung nimmt eine Einzelfallprüfung (gem. anliegendem Konzept) vor und entscheidet über die Fördersumme. Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.

Eine „Doppelförderung“ durch andere Förderprogramme (Bsp. Förderprogramme des Bundes, Landes, andere Institutionen, etc.) wird ausgeschlossen. Diese Förderprogramme sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

8

10

5

5

 

2

 

1

 

Nein:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

2

 

2

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Protokollberichtigung vom 10.03.2023:

Bei 31 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig beschlossen.