Sitzung: 07.03.2023 Stadtvertretung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 31, Enthaltungen: 4
Vorlage: B 23/0067
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Härtefallfonds
„Energienotstand“ in Höhe von 1.000.000.- € zur Unterstützung von örtlichen
Vereinen, Verbänden, Institutionen, sozialen und gesellschaftlichen
Einrichtungen zu verwenden. Der Fonds bleibt zunächst auf ein Jahr begrenzt
(31.12.2023).
Gefördert werden ausschließlich Vereine,
Verbände, Institutionen sowie soziale und gesellschaftliche Einrichtungen mit Sitz
in Norderstedt. Die Antragstellung erfolgt mit einem formlosen Antrag an das
Dezernat I, Hauptamt, der Stadt Norderstedt. Der Antrag muss folgende Angaben
enthalten: Name und Anschrift der Organisation, Darstellung des Sachverhaltes
sowie einen Nachweis der zu zahlenden Energiekosten, sowie eine
Vergleichsrechnung des zurückliegenden Jahres.
Die Verwaltung nimmt eine Einzelfallprüfung
(gem. anliegendem Konzept) vor und entscheidet über die Fördersumme. Ein
Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Eine „Doppelförderung“ durch andere
Förderprogramme (Bsp. Förderprogramme des Bundes, Landes, andere Institutionen,
etc.) wird ausgeschlossen. Diese Förderprogramme sind vorrangig in Anspruch zu
nehmen.
Abstimmung:
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CDU |
SPD |
B90/Die
Grünen |
WiN |
FDP |
Die
Linke |
AfD |
FW |
Sonstige |
Ja: |
8 |
10 |
5 |
5 |
|
2 |
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1 |
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Nein: |
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Enthaltung: |
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2 |
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2 |
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Befangen: |
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Protokollberichtigung vom 10.03.2023:
Bei
31 Ja-Stimmen und 4 Enthaltungen einstimmig
beschlossen.