Beschluss:

 

1)    Die Gebühren für die Leistungen der Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt werden ab dem 1. April 2023 gemäß Anlage 1 zur Beschlussvorlage B 23/0041/1 festgesetzt.

 

2)  Die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung über die Abfallwirtschaft in der Stadt Norderstedt wird in der Fassung der Anlage 2 zur Beschlussvorlage B 23/0041/1 beschlossen.

 

3)    Die 1. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Annahme von Abfällen auf dem Wertstoffhof Friedrich-Ebert-Straße 76 in Norderstedt (Wertstoffhofgebührensatzung) wird in der Fassung der Anlage 3 zur Beschlussvorlage B 23/0041/1 beschlossen.


Abstimmung:

 

 

CDU

SPD

B90/Die Grünen

WiN

FDP

Die Linke

AfD

FW

Sonstige

Ja:

8

9

5

5

2

2

2

1

 

Nein:

 

1

 

 

 

 

 

 

 

Enthaltung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Befangen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Bei 34 Ja-Stimmen und 1 Nein-Stimme mehrheitlich beschlossen.