Sitzung: 20.06.2001 Ausschuss für junge Menschen
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: JA-Stimmen:11 NEIN-Stimmen:0 Enthaltungen:0
Vorlage: B01/0262
Herr
Nicolai dankt im Namen des Ausschusses Frau Diedrichs für die Erstellung der
Vorlage.
Der Ausschuss einigt sich
darauf, die Änderungen aufgrund des Sachverhaltes der Vorlage zu besprechen.
§ 2 Abs. 3
Die Möglichkeit der Kündigung
von Hortplätzen an zwei Terminen im Jahr wurde aufgenommen, da sich die
jährliche Kündigung in der Praxis nicht bewährt hat.
Daraufhin wurde der Vorschlag
des Elternbeirates aus 1999 wieder aufgegriffen.
Herr Nicolai bittet sicher zu
stellen, dass eine Aufnahme von Vorschulkindern zum 01.02. des Jahres nur dann
erfolgt, wenn diese Kinder auch in der zum Hort gehörigen Schule eingeschult
werden. Eine Aufnahme von Kindern aus anderen Einzugsgebieten kann nur
erfolgen, wenn es keine Warteliste mehr gibt und freie Plätze vorhanden sind.
§ 5 Abs. 2 und 3
Frau Diedrichs stellt die
Problematik über die Dauer der Sonderbetreuung (weniger als ganztags) dar. Der
Ausschuss spricht sich einvernehmlich dafür aus, die Sonderbetreuungen auf ein
Jahr zu befristen.
Innerhalb des Ausschusses
besteht Einigkeit darüber, dass die Ganztagsbetreuung im Hort auch weiterhin
als vorrangig anzusehen ist.
§ 8 Abs. 2 und § 9
Frau Nagels gibt zu
Protokoll, dass die Gebühren weiterhin zu hoch sind.
Bezüglich der Finanzierung
der Stundenerhöhung der Nachmittagsgruppe am Freitag und des Wegfalls der
Mindestgebühr wird die Verwaltung gebeten, dem Ausschuss einen
Finanzierungsvorschlag zu unterbreiten.
Der Ausschuss für junge
Menschen beschließt:
Die
Satzung für die Kindertageseinrichtungen der Stadt Norderstedt wird in der
Fassung der Anlage 1 zu Vorlage Nr. B 01/0262 zur Kenntnis genommen.
Der Ausschuß bittet die
Verwaltung, das Beteiligungsverfahren nach § 18 KiTaG mit den Beiräten auf dieser Grundlage einzuleiten.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig
Auszug 402