Sitzung: 15.03.2023 Umweltausschuss
Vorlage: M 23/0133
Mit Wirkung des EWKG SH § 7 (2)
ist Norderstedt verpflichtet, einen kommunalen Wärme- und Kälteplan zu
erstellen und bis 2024 dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt
und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN SH) vorzulegen.
Der Umweltausschuss wurde auf
eigenen Wunsch in der Sitzung vom 21.09.2022 über das Leistungsverzeichnis in
Kenntnis gesetzt, ebenso wie der Stadtwerkeausschuss bereits am 14.09.2022.
Die Vergabe erfolgte gemäß
Beschluss vom 17.08.2022 wie vorgesehen durch die Stadtwerke in enger
Abstimmung mit der Stadt. Den Zuschlag erhielt am 27.02.2023 die HIC Hamburg
Institut Consulting GmbH. Die Stadtwerke haben die Konnexitätsmittel des Landes
in Höhe von rund 66.000 € wie vorgesehen beantragt und gemäß Auszahlungsplan
des Landes bereits ein Drittel der Summe erhalten.
Das Angebot der HIC Hamburg
Institut Consulting GmbH stellte sich als das wirtschaftlichste unter den fünf
Angeboten heraus. Es überzeugte insbesondere durch die Ideen, die personelle
Ausstattung und die Präsentation im Bereich Kommunikationskonzept/Umsetzung
sowie den Einblick bzw. die Vernetzung im Hinblick auf aktuelle bundes- und
landespolitische Rahmenbedingungen für die Umsetzung. Damit entspricht das
Gesamtkonzept der KWP wie auch die Präsentation den Anforderungen des
Leistungsverzeichnisses in besonderem Maße. Von Seiten der Stadtwerke liegen
zudem positive Erfahrungen aus der Vergangenheit im Rahmen anderer Projekte
vor. Ebenso gab es positive Rückmeldungen bei einer Befragung anderer Kommunen.
Das EWKG SH sieht Beschlüsse
zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung nach der Fertigstellung der
kommunalen Wärmeplanung vor. Da die kommunale Wärmeplanung insbesondere die
Dekarbonisierung der Fernwärme, die Potenziale der energetischen
Gebäudesanierung sowie die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien zur
Aufgabe hat, bereitet dieses Konzept insbesondere die Maßnahmen der
Maßnahmenliste Klimaschutz
(3) Dekarbonisierung der Fernwärme
(4) Förderprogramm Heizungstausch EE
(11) Anschluss- und Benutzungszwang
(18) Leitlinien für die
Sanierung städtischer Immobilien
vor. Letztere (18) wird auch
von der derzeit in Abstimmung befindlichen Fortschreibung der Haushaltsziele
für den Klimaschutz „Alle städtischen Gebäude werden bis 2040 CO2-frei
betrieben werden“ flankiert.