Mit Wirkung des EWKG SH § 7 (2) ist Norderstedt verpflichtet, einen kommunalen Wärme- und Kälteplan zu erstellen und bis 2024 dem Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN SH) vorzulegen.

 

Der Umweltausschuss wurde auf eigenen Wunsch in der Sitzung vom 21.09.2022 über das Leistungsverzeichnis in Kenntnis gesetzt, ebenso wie der Stadtwerkeausschuss bereits am 14.09.2022.

 

Die Vergabe erfolgte gemäß Beschluss vom 17.08.2022 wie vorgesehen durch die Stadtwerke in enger Abstimmung mit der Stadt. Den Zuschlag erhielt am 27.02.2023 die HIC Hamburg Institut Consulting GmbH. Die Stadtwerke haben die Konnexitätsmittel des Landes in Höhe von rund 66.000 € wie vorgesehen beantragt und gemäß Auszahlungsplan des Landes bereits ein Drittel der Summe erhalten.

 

Das Angebot der HIC Hamburg Institut Consulting GmbH stellte sich als das wirtschaftlichste unter den fünf Angeboten heraus. Es überzeugte insbesondere durch die Ideen, die personelle Ausstattung und die Präsentation im Bereich Kommunikationskonzept/Umsetzung sowie den Einblick bzw. die Vernetzung im Hinblick auf aktuelle bundes- und landespolitische Rahmenbedingungen für die Umsetzung. Damit entspricht das Gesamtkonzept der KWP wie auch die Präsentation den Anforderungen des Leistungsverzeichnisses in besonderem Maße. Von Seiten der Stadtwerke liegen zudem positive Erfahrungen aus der Vergangenheit im Rahmen anderer Projekte vor. Ebenso gab es positive Rückmeldungen bei einer Befragung anderer Kommunen.

 

Das EWKG SH sieht Beschlüsse zur Umsetzung der kommunalen Wärmeplanung nach der Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung vor. Da die kommunale Wärmeplanung insbesondere die Dekarbonisierung der Fernwärme, die Potenziale der energetischen Gebäudesanierung sowie die Wärmeversorgung mit erneuerbaren Energien zur Aufgabe hat, bereitet dieses Konzept insbesondere die Maßnahmen der Maßnahmenliste Klimaschutz

(3)   Dekarbonisierung der Fernwärme

(4)   Förderprogramm Heizungstausch EE

(11) Anschluss-  und Benutzungszwang

(18) Leitlinien für die Sanierung städtischer Immobilien

 

vor. Letztere (18) wird auch von der derzeit in Abstimmung befindlichen Fortschreibung der Haushaltsziele für den Klimaschutz „Alle städtischen Gebäude werden bis 2040 CO2-frei betrieben werden“ flankiert.